– auch "Annahme an Kindesstatt" genannt – ist ein schriftlicher Vertrag. Die Wahl-Eltern müssen älter als das Kind, aber mindestens 25 Jahre alt sein. Das Gericht muss den Vertrag genehmigen.
Begriffslexikon
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Begriffe mit Anfangsbuchstabe A
- Adoption
- Akte
ist ein Überbegriff für Urkunde, Dokument oder Urkundensammlung. Eine Urkunde ist ein wichtiges Dokument. Darin steht, was Parteien zusammen entschieden haben. Sie zeigt auch das Ergebnis der rechtlichen Gestaltung. In Österreich wird oft der Begriff "" verwendet. Das bedeutet: Diese Urkunde besitzt spezielle Beweiskraft.
- Amtssiegel
Die oder durch eine Notarin oder einen Notar erkennt man am Siegel neben ihrer Unterschrift. Für elektronische Urkunden wird eine spezielle elektronische Signatur genutzt.
- Außerstreit
Als bezeichnet man juristische Tätigkeiten, die Rechtverhältnisse regeln oder gestalten. Das passiert durch Verträge, Vergleiche oder mithilfe des Gerichts. Notarinnen und Notare arbeiten im Außenstreitrecht. Sie beraten Personen und erstellen wichtige Dokumente und helfen, Streit zu vermeiden.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe B
- Beglaubigung
Im Rechtsverkehr ist die Richtigkeit von Urkunden und Echtheit von Unterschriften wichtig. Hierfür braucht man oft eine besondere Form. Die notarielle oder prüft diese Dinge. Die Prüfung erfolgt durch eine:n Notar:in. Die hat besondere Beweiskraft. Sie sorgt für Sicherheit im Recht und schützt Konsument:innen.
- Belastungs- und Veräußerungsverbot
Ein heißt, der Eigentümer einer Immobilie darf diese nicht ohne Erlaubnis einer bestimmten anderen Person verkaufen oder belasten. Dieses Verbot kann für bestimmte Personen errichtet werden gelten. Dazu gehören Ehepartner, Eltern, Kinder und deren Partner. Auch Wahl- oder Pflegekinder gehören dazu.
- Belehrungspflicht
Eine Notarin bzw. ein Notar muss die Parteien über die Bedeutung des Rechtsgeschäftes informieren. Das ist ihre Pflicht. Die Parteien müssen persönlich im Notariat erscheinen.
- Beurkundung
bedeutet, dass eine Notarin bzw. ein Notar etwas urkundlich dokumentieren. Dies kann ein Rechtsgeschäft, eine Erklärung oder ein Vorgang sein. Die hat rechtliche Folgen. Das können Tatsachen, Erklärungen, oder auch Vorgänge sein. Beurkundungen sind öffentliche Urkunden.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe D
- Dolmetscher
Bestimmte Notarinnen und Notare können Notariatsakte in einer fremden Sprache erstellen. Das geht, wenn sie geprüfte:r :in oder Übersetzer:in sind. Die Parteien müssen das ausdrücklich verlangen.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe E
- Ehescheidung
Eine - kurz Scheidung - ist das Ende einer Ehe. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, sind sich die beiden Parteien über die Aspekte der Scheidung einig. Dazu gehören: Aufteilung des Vermögens, Unterhalt oder Obsorge der Kinder. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Notarinnen und Notare als neutrale Berater:innen helfen.
- Ehevertrag
Ein regelt das Vermögen während der Ehe oder bei der Scheidung. Ein kann helfen, Streit zu vermeiden. Manchmal ist dafür auch ein notwendig. Die Ehe ändert nichts am Vermögen der Partner:innen und teilt es nicht automatisch. Eheverträge unterscheiden zwischen Ersparnissen, Gebrauchsvermögen, Hausrat und Ehewohnung. Das Gesetz legt bei der Vermögensaufteilung bestimmte Grenzen fest.
- Einantwortungsbeschluss
Nach dem Tod einer Person startet in Österreich automatisch das sogenannte Verlassenschaftsverfahren. In diesem Verfahren wird das Erbe bearbeitet. Wenn sich alle Erben einig sind, kann das Verfahren mit der Einantwortung enden. Mit dem können Erben:innen zu Ämtern, Behörden, Banken sowie Kreditinstituten gehen und schlussendlich das ihnen zustehende Erbe bekommen.
- Elektronischer Rechtsverkehr
Mit dem Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) können Personen Daten elektronisch und sicher gesendet werden. Diese Daten werden an das Gericht weitergeleitet, werden aber auch wieder zurückgeschickt. Die übermittelten Daten können so vom Gericht weiterbearbeitet werden.
Der ERV wird oft genutzt für:
- Anträge an das Firmenbuch
- Anträge an das Grundbuch
- Mahnklagen
- Anträge zur Vollstreckung (Exekutionsanträge)
Der ERV ersetzt das Senden von Dokumenten via Papier. Dabei hält sich der ERV an die gesetzlichen Regeln. Den Elektronische Rechtsverkehr nennt man auch "E-Justice". Im Verwaltungsverfahren wird er "E-Government" genannt.
- Enterbung
bedeutet, dass nahe Verwandte den ihnen gesetzlich zustehenden nicht bekommen. Das ist nur bei Kindern, Ehepartner:innen oder eingetragenen Partner:innen möglich, da diese Anspruch auf den haben. Für eine muss ein gravierender Grund vorliegen. Zum Beispiel: die Person hat eine schwere Straftat gegen die verstorbene Person begangen.
- Erbantrittserklärung
Es gibt zwei Arten der : die unbedingte und die bedingte. Bei der unbedingten übernimmt die erbende Person alles, auch die Schulden. Bei der bedingten wird nur mit dem Wert Wert des Nachlasses gehaftet. Das ist auf der einen Seite sicherer, auf der anderen Seite aber kostspieliger und kann länger dauern.
- Erbfolgen
Gibt es kein , in dem festgelegt wurde, wer was erbt, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Nahestehende Personen bekommen fix einen sogenannten .
- Erbverzicht
Ein ist eine Erklärung. Mit diesem verzichtet man im Voraus auf das Erbe. Der ist ein Vertrag. Somit muss dieser als oder gerichtliches gemacht werden.
- Europäisches Notariat
Im Oktober 2006 wurde vom Rat der Notariate der Europäischen (CNUE) Union ein Netzwerk gegründet. Der CNUE hat dieses Netzwerk für Notare in Europa gegründet. Dieses notarielle Netz nennt man auch ENN (European Notarial Network). Das ENN unterstützt Notariate in 22 Ländern bei Fällen, die staatenübergreifend sind. Damit hilft das Notariat, ein gemeinsames Rechtsystem in Europa zu schaffen und bietet direkt schnelle Hilfe.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe F
- Firmenbuch
Das ist ein öffentliches Verzeichnis. Es enthält Informationen über Einzelunternehmer:innen, Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, Personengesellschaften wie OG und KG, Genossenschaften in Österreich und Privatstiftungen.
Im stehen auch Zweigniederlassungen ausländischer Firmen. Es wird vom Landesgericht geführt und zeigt wichtige Informationen über Firmen.
- Formvorschriften
Für gewisse Rechtsgeschäfte wie Verträge gibt es gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind (= Formvorschrift). Die notarielle etwa zeigt, dass der Vertrag gewissenhaft, fehlerfrei und klar durchdacht ist. Die Formvorschrift beugt Konflikte vor und zeigt auf: Wer ist dabei? Worum geht es? Wann wurde der Vertrag gemacht?
Die Nichteinhaltung von kann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führen.
- Fruchtgenuss
Fruchtgenussrecht bedeutet, dass man „die Früchte“ von etwas nutzen darf, das jemand anderem gehört. Wenn man etwas sein Haus an die Kinder übergibt, kann man es mit dem noch bewohnen oder vermieten.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe G
- Gebietsschutz
Eine Notarin bzw. ein Notar wird immer auf eine bestimmte Notarstelle ernannt. Gelegentlich wird diese Einteilung in Notarsprengel als "" bezeichnet. Tatsächlich besteht kein , da Notarinnen und Notare ihre Tätigkeiten im gesamten Bundesgebiet ausüben dürfen. Die Anzahl und die örtliche Lage der Notarstellen werden durch Verordnung des Bundesministers für Justiz festgelegt. Das soll die umfassende und ortsnahe rechtliche Betreuung der Bevölkerung in ganz Österreich sichern. Zusätzlich erleichtern diese Notarsprengel die Zusammenarbeit mit den Bezirksgerichten für die Verlassenschaftsverfahren.
- Gerichtskommissär
Im Verlassenschaftsverfahren wird eine Notarin bzw. ein Notar vom Gericht als neutrale Person bestellt. Sie haben als sogenannte:r :in dann beispielsweise die gerichtliche Aufgabe, Erben und Pflichtteilsberechtigte zu ermitteln oder den Nachlass zu sichern und zu verwalten.
- Gesellschaftsform
Als bezeichnet man die Rechtsform eines Unternehmens. Es gibt etwa Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
- Grundbuch
Das ist ein Register der Bezirksgerichte. Im stehen Grundstücke und ihre Eigentümer:innen. Außerdem auch Rechte wie Baurechte und Wohnrechte. Jede:r kann das einsehen.
- Gründung
Im Vorfeld ist es wichtig, sich über grundlegende Fragen im Klaren zu sein: Wahl der Unternehmensform, Aufsetzung des Gesellschaftsvertrags, Abwägung von Risiko- und Haftungsfragen. Notarinnen und Notare sind in diesen Fragen Ihre Anlaufstelle für Rechtsdienstleistungen und begleiten Sie mit individuellen Lösungen auf Ihrem Weg von der Geschäftsidee zum Unternehmen.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe H
- Hypothek
Kauft man ein Haus, ist dafür oftmals ein Kredit notwendig. Die sichert den Kredit für die geldgebende Stelle. Eine ist ein Pfandrecht, das im eingetragen wird. Den Antrag auf Eintragung ins übernimmt das Notariat.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe K
- Kaufanbot
Ein ist ein schriftliches Angebot. Die Käufer:innen unterschreiben es vor dem . Man erklärt damit, eine bestimmte Immobilie zu einem bestimmten Preis kaufen zu wollen.
- Kaufvertrag
Für einen Immobilienkauf braucht man einen . Im stehen die Daten der Immobilie sowie der Kaufpreis. Auch Rechte und Pflichten der Käufer:innen und Verkäufer:innen werden durch den Vertrag geregelt.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe L
- Lebensgemeinschaft
Der Begriff "" ist nicht genau im Gesetz geregelt. Es gibt keine klaren Regeln, wann eine beginnt oder endet und welche Rechte und Pflichten Lebensgefährt:innen haben. Daher ist es in diesem Fall besonders wichtig, rechtliche Vorsorge zu treffen
Begriffe mit Anfangsbuchstabe M
- Mediation
bedeutet, dass Personen mit unterschiedlichen Meinungen zu einem Gespräch zusammenkommen. Ziel ist es, eine gemeinsame Lösung zu finden, damit es im Zuge des Streites nicht zu einem rechtlichen Prozess kommen muss. Bestimmte Notarinnen und Notare sind auch als Mediator:in ausgebildet und bieten Mediationen an. Sie arbeiten dann als neutrale Person für alle Parteien.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe N
- Notaranderkonto
Auf Anderkonten werden die Gelder der Klient:innen verwaltet. Es dient dazu, Gelder (etwa für Immobilienkäufe) erst auszuzahlen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden (etwa Eintragung ins ).
- Notariatsakademie
Die ist ein Institut der Österreichischen Notariatskammer. Die ist zuständig für die Aus- und Fortbildung der Notar:innen, der Notariatskandidat:innen und der Kanzleimitarbeiter:innen. Sie organisiert Seminare, Kurse, Vorträge, Studienreisen, Tagungen und die Herausgabe von Ausbildungs- und Informationsmaterial.
- Notariatsakt
Ein ist eine . Die Original-Urkunde wird im Notariat aufbewahrt. Diese wird auch genannt. Im Rechtsverkehr nutzt man eine Kopie der Urkunde. Ein besitzt spezielle Beweiskraft.
- Notariatsordnung
Die ist ein Bundesgesetz. Es regelt folgende Dinge:
- die Ausbildung
- die Ernennung
- die Aufgaben
- die Pflichten im Beruf
- die Aufsicht über die Arbeit
- die Organisation des Notariats
- Notariatsprüfung
Die besteht aus zwei Prüfungen. Geprüft werden die Kandidatinnen und Kandidaten von der Notariatsprüfungskommission beim Oberlandesgericht. Jede Prüfung hat einen schriftlichen und mündlichen Teil.
- Notariatssubstituten
Eine Notariatssubstitutin bzw. ein Notariatssubstitut handelt als Vertretung von Notarinnen und Notaren. Sie werden dann eigesetzt, wenn die notarielle Betreuung der Bevölkerung im Falle einer unbesetzten Amtsstelle ansonsten nicht gewährleistet werden kann. Dafür wird in der Regel eine andere Notarin bzw. ein anderer Notar oder ein:e geprüfte:r Notariatskandidat:in eingesetzt. Die Vertretung ist gesetzlich sehr genau geregelt, da diese Substituten vom örtlichen Landesgericht bestellt werden.
- Notarsubstituten
Notarsubstitutinnen und sind geprüfte Notariatskandidat:innen nach ihrer offiziellen Angelobung zum:r Notarssubstitut:in. Diese werden in der Regel vom jeweiligen Amtsinhaber in Vorschlag gebracht, um im Falle von Urlaub, Krankheit oder Abwesenheit eines Notars dessen Vertretung zu sichern.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe O
- Öffentliche Urkunde
Öffentliche Urkunden haben eine besondere Beweiskraft. Eine Notarin bzw. ein Notar erstellt solche Dokumente. Bei der Errichtung einer öffentlichen Urkunde gibt es strenge gesetzliche .
Nach Unterfertigung werden öffentliche Urkunden in Notariaten sicher verwahrt. Das Originaldokument bleibt vor Ort. Kopien und Abschriften können an andere Berechtigte weitergegeben werden. Diese dienen als Nachweis der Rechte und Pflichten einer Person.
- Österreichisches Zentrales Testamentsregister (ÖZTR)
Im Österreichischen Zentralen Testamentsregister können befugte Personen einsehen, ob eine verstorbene Person ein verfasst und registriert hatte. Der Inhalt selbst ist im Register nicht sichtbar.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe P
- Partnerschaftsvertrag
Ähnlich zum werden in einem Eigentumsverhältnisse, Rechte und Pflichten zwischen Lebensgefährten festgehalten, um für den Fall der Trennung oder einen Todesfall abgesichert zu sein. Für einen muss keine eingetragene Partnerschaft vorliegen.
- Patchwork
Bei komplizierten Familienkonstellationen gibt es Konfliktpotential, da oftmals nicht genau bekannt ist, welche Rechten und Pflichten gelten. Obwohl es keine eigene Definition der Patchworkfamilie im österreichischen Recht gibt, gewinnt sie gesellschaftlich immer mehr an Bedeutung. Zentral sind die Bestimmungen zu Obsorge und Unterhalt sowie zum Erbrecht. Um alle Rechten und Pflichten genau zu regeln, empfiehlt es sich, eine Vereinbarung bei einer Notarin bzw. einem Notar zu treffen, um für alle Parteien Klarheit zu schaffen.
- Patientenverfügung
In einer werden Wünsche sowie die abgelehnten medizinischen Maßnahmen einer Person konkret beschrieben und im Anschluss im Patientenverfügungsregister eingetragen. So können die Krankenanstalten oder Gesundheitsdiensteanbieter im entsprechenden Anlassfall direkt überprüfen, ob eine vorliegt.
- Pflegevermächtnis
Personen, die einer verstorbenen Person nahestanden und diese in den letzten drei Jahren vor dem Tod mindestens 6 Monate in einem bestimmten Ausmaß ohne Gegenleistung gepflegt haben, steht das sogenannte zu.
- Pflichtteil
Als versteht man den gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses für bestimmte Personen. Diese pflichtteilsberechtigten Personen sind Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder von Verstorbenen, generell allerdings nicht die Geschwister oder Eltern. Der ist immer die Hälfte jener Quote, die dem/der Berechtigten von Gesetzes wegen zusteht.
- Privaturkunde
Eine hat keine Formvorschrift. Sie kann inhaltlich von einer Notarin oder einem Notar, aber auch von den Parteien direkt oder Rechtsanwält:innen stammen. Manche Privaturkunden benötigen allerdings für ihre Gültigkeit eine notarielle .
- Protokoll
Ein notarielles ist ein schriftlicher Bericht, in dem eine Notarin oder ein Notar die Tatsachen und Erklärungen dokumentieren, die sich ereignen bzw. geäußert werden. Das kann etwa über den Ablauf einer Gesellschafter-Versammlung sein oder eines Gewinnspiels.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe R
- Rechtsauskunft
In jedem Notariat in Österreich gibt es eine erste kostenlose .
- Rechtsberatung
Notarinnen und Notare sind beruflich zur verpflichtet, sie müssen alle Parteien gleich und ausgewogen individuelle beraten. Das dient zum Schutz der Interessen der Vertragsparteien.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe S
- Schenkung
Eine ist ein Vertrag. Eine Person gibt einer anderen Person etwas ohne Bezahlung. Für eine gültige ist der Gegenstand wichtig. Bei beweglichen Sachen braucht man keinen schriftlichen Vertrag. Wenn der Gegenstand nicht direkt übergeben wird, braucht man einen . Das gilt zum Beispiel bei einer nach dem Tod. Bei einer von Grundstücken oder Häusern braucht man immer einen schriftlichen Vertrag.
- Schlichtungsstelle
Bei gewissen Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht muss eine Schlichtung versucht werden. Erst nach dem Versuch kann man vor Gericht klagen. Die Österreichische Notariatskammer hat eine eingerichtet. Bei dieser Stelle kann ein Antrag auf Schlichtung gestellt werden. Das Schlichtungsverfahren wird durch befähigte Notar:innen oder Notariatskandiat:innen durchgeführt.
- Standesautonomie
ist die gesetzlich übertragene Selbstverwaltung bestimmter Berufsstände wie Notar:innen und Rechtsanwält:innen. Diese sichert die aller Mitglieder bei der Arbeit. Sie schützt auch vor Eingriffen des Staates zwischen Notar:innen und Klient:innen.
- Standesrichtlinien
Die Österreichische Notariatskammer hat Regeln für Notarinnen und Notare festgelegt. Sie gelten für die Arbeit und das Verhalten außerhalb der Arbeit. Durch diese Regeln wird der Respekt und die Würde des Berufs geschützt. Notar:innen müssen sich an diese Regeln halten. Werden diese absichtlich gebrochen, folgen Strafen. Das kann entweder ein Ordnungsstrafverfahren oder ein Disziplinarverfahren sein.
- Sterbeverfügung
Die ist eine Erklärung, in der eine Person schreibt, dass sie ihr Leben selbst beenden möchte. Die Errichtung kann durch eine Notarin bzw. einen Notar oder Patienten-Anwält:innen erfolgen. Die muss von der Person persönlich und schriftlich gemacht werden. Eine ist möglich, wenn die Person eine unheilbare Krankheit hat, die zum Tod führt oder eine schwere Krankheit mit dauerhaften Symptomen hat, die das ganze Leben negativ beeinflussen. Zuvor muss eine Aufklärung durch zwei Ärzt:innen stattfinden. Beide müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass die Person entscheidungsfähig ist und einen freien selbstbestimmten Entschluss trifft.
- Streitvermeidung
Notarinnen und Notare informieren die Parteien über den Vertrag und dessen Folgen. Vorab wird geklärt, was die Parteien wirklich wollen und das Ergebnis niedergeschrieben. Etwa was eine Person wem in ihrem vermachen will. So kann späterer Streit und Missverständnisse vermieden werden, da die Angelegenheit klar geregelt ist.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe T
- Testament
In einem legt eine Person fest, wer im Fall des Todes hinterlassene Vermögenswerte bekommen soll. Ein kann beispielsweise Anweisungen zum Erbe und beinhalten. Generell kann ein eigenhändig und fremdhändig (beispielsweise am Computer) verfasst werden. In Österreich bestehen strenge . Hält man diese nicht ein, kann das ungültig sein. Es ist deswegen ratsam, das gemeinsam mit der Notarin bzw. dem Notar aufzusetzen.
- Testamentszeugen
sind notwendig, wenn ein von der betroffenen Person nicht selbst mit der Hand geschrieben und unterschrieben wird. Für Testamente, die beispielsweise am Computer geschrieben werden, braucht man 3 Zeug:innen. Diese dürfen nicht mit den Erb:innen verwandt sein und müssen noch andere Auflagen erfüllen, sie dürfen etwa nicht im begünstigt sein.
- Todesfallaufnahme
Wenn eine Person stirbt, beginnt automatisch ein Verlassenschaftsverfahren. Notarinnen und Notare sind vom Gericht als sogenannte :innen bestellt.. Das Verlassenschaftsverfahren beginnt mit der . Die Notarin bzw. der Notar erfasst dabei die (Vermögens)Situation der verstorbenen Person.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe U
- Übergabe
Bei einer gibt es eine Gegenleistung. Dafür ist ein Vertrag notwendig. Im Vertrag steht, was übergeben wird (zum Beispiel eine Wohnung oder ein Haus) und auch, welche Gegenleistung vereinbart wird (zum Beispiel ein Wohnrecht für das ganze Leben oder Pflege).
Bei unentgeltlichen Übergaben muss man generell nichts zahlen. Es kommt auch vor, dass etwas teilweise entgeltlich übergeben wird. Das heißt, dass man etwas dafür tun oder bezahlen muss wie. zum Beispiel Schulden übernehmen.
- Unabhängigkeit
Notarinnen und Notare müssen sich an das Gesetz halten und sind nur diesem verpflichtet. Bei schweren Verstößen können sie aus dem Amt entlassen werden.
- Unparteilichkeit
Notarinnen und Notare sind verpflichtet, alle Parteien gleich behandeln, es darf keine Partei bevorzugt werden. Vielmehr sorgen sie durch ihre Arbeit für einen Ausgleich von Interessen in der Vertragsgestaltung.
- Urkundenarchiv
Die Österreichische Notariatskammer führt ein namens cyberDoc. Seit 1.1.2000 sind im Archiv Urkunden von Notarinnen und Notaren gespeichert. Dazu gehören Dokumente und schriftliche Aufzeichnungen. Nur berechtigte Personen können auf diese Dokumente zugreifen.
- Urschrift
Die Notarin bzw. der Notar notiert wichtige Rechtsgeschäfte, Erklärungen und Tatsachen. Die Parteien und Zeugen unterschreiben das Dokument. Die Notarin bzw. der Notar fügt noch das Siegel und eine Signatur hinzu. Dieses Dokument ist die .
Begriffe mit Anfangsbuchstabe V
- Vermächtnis
Ein ist eine sogenannte Verfügung von Todes wegen. Ein ist nicht das ganze Erbe, sondern nur ein Teil. Zum Beispiel Möbel, Sparbücher, Wertpapiere, Fahrzeuge und Immobilien. Man muss genau unterscheiden. Jemand, der ein bekommen, ist nicht automatisch auch Erbin oder Erbe.
- Verpflichtung zur Amtstätigkeit
Notarinnen und Notare werden für eine bestimmte Stelle in einem bestimmten Ort (oder Bezirk in Wien) ernannt. Innerhalb dieses Bereichs darf die Kanzlei eröffnet bzw. geführt werden. Dabei gelten bestimmte Pflichten. Sie müssen anwesend sein und ihre Aufgaben erfüllen. Urlaube müssen gemeldet werden und für Vertretung muss gesorgt sein.
- Verschwiegenheit
Notarinnen und Notare benötigen viele Informationen zu ihren Klient:innen, um individuell beraten und Verträge errichten zu können. Dabei sind sie zur verpflichtet und dürfen keine privaten oder geschäftlichen Details preisgeben.
- Verteilungsordnung
Von den Bezirksgerichten wird jährlich festgelegt, welche Aufgaben Notarinnen und Notare als in Vertretung des Gerichts bekommen. Es geht dabei vor allem um Verlassenschaftsverfahren. In der sogenannten ist festgehalten, welche Notarin bzw. welcher Notar in welchem Bezirk bei einem Todesfall zuständig ist.
- Vertretung von Notar:innen
Notarinnen und Notare sind verpflichtet, Personen in notariellen Angelegenheiten zu betreuen. Falls eine Notarin oder ein Notar längerfristig ausfällt, gibt es klare Vorschriften. Notariatssubstitut:innen (oft eine andere Notarin bzw. ein anderer Notar oder ein:e Notariatskandidat:in) übernehmen die Arbeit und alle Aufgaben und führen die Kanzlei vertretungsweise weiter.
- Vidimierung
Notarinnen und Notare bestätigen damit, dass eine Kopie des Dokuments mit dem Original übereinstimmt.
- Vollstreckbarkeit
Eine berechtigte Person erhält die Befugnis, eine Leistung gerichtlich zu verlangen. Das ist möglich, wenn der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin die Leistung nicht richtig erfüllt.
Die Leistung muss vorher im Vertrag versprochen sein. Wenn dem Versprechen zugestimmt wurde, ist das möglich. Dann kann die Leistung oder der Verzicht der Leistung unmittelbar durchgeführt werden. Es gilt als vollstreckbarer notarieller Akt.
- Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Regelung. Eine volljährige Person kann damit vorher bestimmen, wer sie vertreten darf. Das gilt, wenn sie später nicht mehr selbst entscheiden kann. Es geht um Frage wie: Wer veranlasst eine notwendige ärztliche Betreuung oder Pflege? Wer weiß, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten und welche nicht? Wer erledigt Ihre Bankgeschäfte? Wer kümmert sich um Ihre Immobilie, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind?
Das Ziel ist, die Selbstbestimmung zu schützen. So soll eine gerichtliche Erwachsenenvertretung vermieden werden.
Begriffe mit Anfangsbuchstabe W
- Wohnungsgebrauchsrecht
Das ist das Recht, in einer Wohnung oder einem Haus zu wohnen, das einem nicht (mehr) selbst gehört. Das kann zum Beispiel bei der eines Hauses an die eigenen Kinder sinnvoll sein, damit man dort wohnhaft bleiben kann. Das ist ein persönliches Recht und kann nicht weitergegeben werden