Mein Notariat. Mein Unternehmen.

Unternehmensgründung.

Die österreichischen Notarinnen und Notare suchen mit Ihnen nach maßgeschneiderten Lösungen, die Bestand haben, die keinen Partner übervorteilen, die formal und inhaltlich einwandfrei sind und damit spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon vermeiden können, bevor sie überhaupt entstehen können. Sie gründen ein Unternehmen, weil Sie eine Geschäftsidee umsetzen wollen. Und nicht, um sich mehr als unbedingt nötig mit Formalitäten zu beschäftigen. Die Notarinnen und Notare schaffen Ihnen rasch und unbürokratisch freie Bahn: Vom ersten Notariatstermin bis zur Eintragung ins Firmenbuch. Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch sind die Notarinnen und Notare immer am neuesten Stand - und Sie als Kundinnen und Kunden damit auch. Hier erfahren Sie alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen. Hier bekommen Sie beglaubigte Firmenbuchauszüge. Hier können Sie sich auch gleich Ihre Zeichnungsbefugnis bestätigen lassen. Die Notarinnen und Notare verfassen alle zur Gründung eines Unternehmens notwendigen Urkunden und Eingaben und erledigen alle Schritte für Sie - bis zur Eintragung oder Änderung im Firmenbuch.

Ist die Rechtsform der GmbH tatsächlich die beste Rechtsform für mein Vorhaben? Ihr/e Notar/in berät Sie in diesem Zusammenhang über alternative Rechtsformen und findet die beste Lösung für Sie.

Die Firma ist der Name der Gesellschaft. Es ist darauf zu achten, dass die gewünschte Firma nicht in bereits bestehende fremde Rechte am Namen (insb. Marken) eingreift. Ihr/e Notar/in kann die gewünschte Firma daher durch eine Recherche im Firmenbuch und den Markenregistern sowie durch Nachfrage beim Firmenbuch überprüfen.

Als Geschäftsanschrift ist eine vollständige Zustelladresse anzugeben, ein Postfach reicht nicht. Als Sitz der Gesellschaft ist die jeweilige politische Gemeinde anzugeben.

Wird die GmbH von natürlichen Personen gegründet, sind von allen Gesellschaftern Vorname und Zuname, das Geburtsdatum sowie die Adresse anzugeben. Wird die GmbH von einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person gegründet, so ist der Firmenwortlaut, die Geschäftsadresse, das jeweilige Gesellschaftsregister und die Registernummer anzugeben.

In den Gesellschaftsvertrag ist eine kurze Beschreibung des Unternehmensgegenstandes aufzunehmen. Auch im Firmenbuch ist einzutragen, in welchem Geschäftszweig die Gesellschaft tätig sein wird. Ihr/e Notar/in kann Sie dabei unterstützen.

Das GmbH Gesetz sieht ein Mindeststammkapital von 35.000 Euro vor, wobei bei der Gründung grundsätzlich mindestens die Hälfte, also ein Betrag von 17.500 Euro bar einzuzahlen ist. Ihr/e Notar/in berät Sie über alle Möglichkeiten.

Bei der Gründung kann der Stichtag für den Jahresabschluss frei gewählt werden. Vorwiegend wird als Geschäftsjahr das Kalenderjahr gewählt.

Eine GmbH muss mindestens eine/n Geschäftsführer/in haben, der/die im Firmenbuch einzutragen ist. Anzugeben ist der Name, das Geburtsdatum, die Adresse und – wenn mehr als ein/e Geschäftsführer/in bestellt wird – auch die Vertretungsbefugnis des/der jeweiligen Geschäftsführer/in.

Ihr/e Notar/in berät Sie auch über Möglichkeiten der Absicherung der Gesellschafter untereinander.

Unternehmensrecht.

Auch in deren Arbeit für Unternehmer und Unternehmen können Notarinnen und Notare stets nach maßgescheiderten Lösungen suchen, die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. So können spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden werden.

Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch sind Notarinnen und Notare immer am neuesten Stand. Sie können von ihnen alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellen die Notarinnen und Notare beglaubigte Firmenbuchauszüge und sind berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.

Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften können Notarinnen und Notare alle erforderlichen Eingaben verfassen und alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch erledigen. Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.

Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist bei den Personengesellschaften an keine Form gebunden - bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in vielen Fällen in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden. Der Gesellschaftsvertrag regelt im Wesentlichen das Verhältnis der Gesellschafter untereinander.

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis unter anderem all jener Einzelunternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, sowie jener Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften, die in Österreich ihren Geschäftssitz haben. Weiters sind alle inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in das Firmenbuch einzutragen. Das Firmenbuch wird von den Landesgerichten geführt und dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.

Weitere Informationen

Unternehmensvorsorge.

Unternehmensvorsorge ist ein Dienstleistungspaket, das die österreichischen Notarinnen und Notare speziell dafür entwickelt haben. Zu den vielen Fragen der Unternehmens-nachfolge kommen bei Familienunternehmen noch ganz spezielle Fragestellungen dazu: Die Bestimmungen des Erb- und Pflichtteilsrechts.

Welche Ansprüche können an das Unternehmen gestellt werden? Was ist, wenn Ehegatten oder Kinder den Unternehmensanteil nicht übernehmen wollen? Gemeinsam mit Ihnen kann eine Lösung maßgeschneidert werden, die Ihre eigene Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens am besten absichert.

  • Ist das Unternehmen von meiner Arbeitskraft abhängig?
  • Wie übergebe ich einen Betrieb/ein Unternehmen am besten?
  • Wann setze ich einen möglichen Nachfolger zum Geschäftsführer ein?
  • Kann ich eine Beteiligung am Unternehmen behalten?
  • Wie sichere ich meine finanziellen Interessen nach der Übergabe ab?
  • Wie kann der Übernehmer finanziell bestehen?
  • Welche Vorteile bietet eine Privatstiftung bei der Unternehmensübergabe?
  • Können Liegenschaften im Privatvermögen behalten werden?
  • Wie können Familienmitglieder versorgt werden?
  • Wie viel Zeit brauche ich vor der Übergabe?

Unternehmensnachfolge.

Fast ein Viertel (23%) der Klein- und Mittelunternehmer:innen wollen sich laut der KMU-Studie der Österreichischen Notariatskammer bis 2025 aus der operativen Führung ihres Unternehmens zurückziehen. Insgesamt sind das laut KMU Forschung Austria rund 79.400 Betriebe, die sich jetzt mit der Frage nach der Nachfolge konfrontiert sehen: 

  • für 48% wäre die Übergabe innerhalb der Familie wünschenswert
  • für 15% kommen Führungskräfte aus dem Unternehmen in Frage
  • rund 21% wissen noch nicht, wer die Nachfolge im Unternehmen übernehmen könnte

Derzeit wird auch weniger vorgesorgt als noch vor einigen Jahren, vor allem bei kleineren Betrieben gibt es hier Nachholbedarf. Unsere Notar:innen beraten Sie dazu gerne. 

Unternehmensnachfolge neu denken

Die Unternehmergespräche zum Thema

In unseren ATRIUM-Veranstaltungen beleuchten wir das Thema Unternehmensvorsorge und -nachfolge aus unterschiedlichen Blickwinkeln.