Mein Notariat. Mein Unternehmen.

Unternehmensgründung.

Die österreichischen Notarinnen und Notare suchen mit Ihnen nach maßgeschneiderten Lösungen, die Bestand haben, die keinen Partner übervorteilen, die formal und inhaltlich einwandfrei sind und damit spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon vermeiden können, bevor sie überhaupt entstehen können. Sie gründen ein Unternehmen, weil Sie eine Geschäftsidee umsetzen wollen. Und nicht, um sich mehr als unbedingt nötig mit Formalitäten zu beschäftigen. Die Notarinnen und Notare schaffen Ihnen rasch und unbürokratisch freie Bahn: Vom ersten Notariatstermin bis zur Eintragung ins Firmenbuch. Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch sind die Notarinnen und Notare immer am neuesten Stand - und Sie als Kundinnen und Kunden damit auch. Hier erfahren Sie alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen. Hier bekommen Sie beglaubigte Firmenbuchauszüge. Hier können Sie sich auch gleich Ihre Zeichnungsbefugnis bestätigen lassen. Die Notarinnen und Notare verfassen alle zur Gründung eines Unternehmens notwendigen Urkunden und Eingaben und erledigen alle Schritte für Sie - bis zur Eintragung oder Änderung im Firmenbuch.

Im Vorfeld ist es wichtig, sich über grundlegende Fragen im Klaren zu sein: Wahl der Unternehmensform, Aufsetzung des Gesellschaftsvertrags, Abwägung von Risiko- und Haftungsfragen. Notar:innen sind in diesen Fragen Ihre Berater für Rechtsdienstleistungen und begleiten Sie mit individuellen Lösungen auf Ihrem Weg von der Geschäftsidee zum Unternehmen.

Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Personengesellschaft. Für Personengesellschaften ist er an keine Form gebunden, bei der Gründung einer GmbH muss er als Notariatsakt geschlossen werden. Der Gesellschaftsvertrag muss dabei die notwendigen Informationen zur Gesellschaft enthalten: Name und Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand oder auch, wer Gesellschafter:in der Gesellschaft ist.

Darüber hinaus können noch weitere Regelungen aufgenommen werden, wie beispielsweise hinsichtlich eines möglichen Ausstieges oder frühzeitigen Tod von Gesellschaftern. Diese Regelungen schaffen für alle Beteiligten Klarheit und geben für unterschiedliche Fälle eine Handlungsrichtung vor.

Im Firmenbuch stehen neben allen österreichischen Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften und Genossenschaften. Nicht im Firmenbuch eingetragen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Einzelunternehmer können sich freiwillig eintragen lassen. Sollte das Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von je mehr als 700.000 Euro oder in einem Jahr von über 1 Mio. Euro aufweisen, ist der Eintrag hingegen verpflichtend.

Die Firma ist der Name der Gesellschaft. Es ist darauf zu achten, dass die gewünschte Firma nicht in bereits bestehende fremde Rechte am Namen (insb. Marken) eingreift. Ihr/e Notar/in kann die gewünschte Firma daher durch eine Recherche im Firmenbuch und den Markenregistern sowie durch Nachfrage beim Firmenbuch überprüfen.

Als Geschäftsanschrift ist eine vollständige Zustelladresse anzugeben, ein Postfach reicht nicht. Als Sitz der Gesellschaft ist die jeweilige politische Gemeinde anzugeben.

Wird die GmbH von natürlichen Personen gegründet, sind von allen Gesellschaftern Vorname und Zuname, das Geburtsdatum sowie die Adresse anzugeben. Wird die GmbH von einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person gegründet, so ist der Firmenwortlaut, die Geschäftsadresse, das jeweilige Gesellschaftsregister und die Registernummer anzugeben.

In den Gesellschaftsvertrag ist eine kurze Beschreibung des Unternehmensgegenstandes aufzunehmen. Auch im Firmenbuch ist einzutragen, in welchem Geschäftszweig die Gesellschaft tätig sein wird. Ihr:e Notar:in kann Sie dabei unterstützen.

Für die Gründung einer GmbH muss ein Stammkapital festgelegt werden. Das Stammkapital ist die Summe der Einlagen, die von den Gesellschafter:innen geleistet werden müssen. Es muss mindestens 35.000 Euro betragen und muss zumindest zur Hälfte bar eingezahlt werden. Eine Ausnahme davon bildet die Gründungspriviligierung, die dazu dient, auch bei geringerem Kapital ein Unternehmen gründen zu können. Bei einer gründungspriviligierten GmbH muss die Summe der vorläufigen Einlagen mindestens 10.000 Euro betragen, wovon mindestens 5.000 Euro in bar eingezahlt werden müssen.

Bei der Gründung kann der Stichtag für den Jahresabschluss frei gewählt werden. Vorwiegend wird als Geschäftsjahr das Kalenderjahr gewählt.

Eine GmbH muss mindestens eine:n Geschäftsführer:in haben, der:die im Firmenbuch einzutragen ist. Anzugeben ist der Name, das Geburtsdatum, die Adresse und – wenn mehr als ein/e Geschäftsführer:in bestellt wird – auch die Vertretungsbefugnis des:der jeweiligen Geschäftsführer:in.

Unternehmensrecht.

Auch in deren Arbeit für Unternehmer und Unternehmen können Notarinnen und Notare stets nach maßgescheiderten Lösungen suchen, die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. So können spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden werden.

Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch sind Notarinnen und Notare immer am neuesten Stand. Sie können von ihnen alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellen die Notarinnen und Notare beglaubigte Firmenbuchauszüge und sind berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.

Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften können Notarinnen und Notare alle erforderlichen Eingaben verfassen und alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch erledigen. Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.

Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist bei den Personengesellschaften an keine Form gebunden - bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in vielen Fällen in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden. Der Gesellschaftsvertrag regelt im Wesentlichen das Verhältnis der Gesellschafter untereinander.

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis unter anderem all jener Einzelunternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, sowie jener Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften, die in Österreich ihren Geschäftssitz haben. Weiters sind alle inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in das Firmenbuch einzutragen. Das Firmenbuch wird von den Landesgerichten geführt und dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.

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Unternehmensvorsorge.

Unternehmensvorsorge ist ein Dienstleistungspaket, das die österreichischen Notarinnen und Notare speziell dafür entwickelt haben. Zu den vielen Fragen der Unternehmens-nachfolge kommen bei Familienunternehmen noch ganz spezielle Fragestellungen dazu: Die Bestimmungen des Erb- und Pflichtteilsrechts.

Welche Ansprüche können an das Unternehmen gestellt werden? Was ist, wenn Ehegatten oder Kinder den Unternehmensanteil nicht übernehmen wollen? Gemeinsam mit Ihnen kann eine Lösung maßgeschneidert werden, die Ihre eigene Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens am besten absichert.

Für jedes Unternehmen ist eine rechtzeitige Regelung für den Fall von veränderten Verhältnissen wichtig und sinnvoll. Dabei geht es vor allem um die Unternehmensnachfolge oder auch Bestimmungen des Erb- und Pflichtteilsrechts. Auch eine Vollsorgevollmacht ist für die Unternehmensvorsorge sinnvoll: Darin kann klar festgelegt werden, wie das Unternehmen nach dem Eintritt einer Entscheidungsunfähigkeit (durch einen Unfall oder Krankheit beispielsweise) weitergeführt werden soll.

Es gibt verschiedene Formen, wie ein Unternehmen übergeben werden kann: Eine Schenkung, den Verkauf oder die Pacht. Welche Form für ein Unternehmen am besten geeignet ist, muss im Vorfeld abgeklärt werden. Außerdem muss geklärt werden, wer das Unternehmen weiterführen soll, denn oftmals ist eine Übergabe innerhalb der eigenen Familie – aus unterschiedlichen Gründen – nicht möglich. Dann kann auch ein:e geeignete:r Mitarbeiter:in zur Nachfolge bestimmt werden.

Die Gesellschafter:innen einer Gesellschaft können sich durch Einräumung von verschiedenen Rechten bzw. Pflichten wechselseitig absichern. Im Gesellschaftsvertrag können dafür und für Anlassfälle wie beispielsweise den Tod eine:r Gesellschafter:in oder das Ausscheiden und den Wunsch des Verkaufs der Anteile eine:r Gesellschafter:in spezielle Regelungen wie wechselseitig eingeräumte Vorkaufs- und Aufgriffsrechte getroffen werden. Sie sollen den verbleibenden Gesellschafter:innen ermöglichen, die Beteiligung des:der ausscheidenden Gesellschafters:in zu übernehmen und so den Eintritt von fremden Personen in die Gesellschaft verhindern.

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Unternehmensnachfolge.

Fast ein Viertel (23%) der Klein- und Mittelunternehmer:innen wollen sich laut der KMU-Studie der Österreichischen Notariatskammer bis 2025 aus der operativen Führung ihres Unternehmens zurückziehen. Insgesamt sind das laut KMU Forschung Austria rund 79.400 Betriebe, die sich jetzt mit der Frage nach der Nachfolge konfrontiert sehen: 

  • für 48% wäre die Übergabe innerhalb der Familie wünschenswert
  • für 15% kommen Führungskräfte aus dem Unternehmen in Frage
  • rund 21% wissen noch nicht, wer die Nachfolge im Unternehmen übernehmen könnte

Derzeit wird auch weniger vorgesorgt als noch vor einigen Jahren, vor allem bei kleineren Betrieben gibt es hier Nachholbedarf. Unsere Notar:innen beraten Sie dazu gerne. 

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Unternehmensnachfolge neu denken

Die Unternehmergespräche zum Thema

In unseren ATRIUM-Veranstaltungen beleuchten wir das Thema Unternehmensvorsorge und -nachfolge aus unterschiedlichen Blickwinkeln.