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Fragen & Antworten

Online-Rechtsdienstleistungen in aller Kürze

Beinahe alle notariellen Amtshandlungen können online erfolgen. Konkret handelt es sich dabei um notarielle Protokolle, wie sie z.B. bei Gesellschafterversammlungen erstellt werden. Auch Notariatsakte, die zur Aufnahme von Rechtserklärungen und Rechtsgeschäften dienen, können online erstellt werden. Ebenso kann die Beglaubigung von Unterschriften online erfolgen. Immobilientransaktionen können demzufolge heute bereits vollständig online abgewickelt werden.

Mehr Service und Flexibilität, Funktionalität, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit – diese Vorteile bringen Online-Rechtsdienstleistungen für Klient:innen und Notar:innen gleichermaßen. 

Notarielle Amtshandlungen können durch die Digitalisierung orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden. Wenn beispielsweise eine GmbH-Gründung online stattfinden kann, muss niemand mehr mit Auto oder Flugzeug anreisen, Beratungsgespräche können einfach per Videokonferenz stattfinden, ebenso die digitale Unterfertigung von Urkunden.

Nein. Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen können weiterhin ausschließlich persönlich vor Ort errichtet werden. 

  1. Immobilienkauf: Herr M. kauft eine Wohnung in Wien, ist beruflich aber für mehrere Wochen in Portugal. Seine Notarin bereitet den Kaufvertrag vor und organisiert einen digitalen Unterfertigungstermin, an dem Herr M. und die Verkäufer:innen teilnehmen. Anschließend veranlasst die:der Notar:in die Änderung im Grundbuch. Immobilientransaktionen können auf diesem Weg bereits von Anfang bis Ende digital abgewickelt werden. 

  2. Unternehmen: Für eine GmbH sind eine Spaltung in zwei Unternehmen sowie eine Kapitalerhöhung notwendig. Die dafür erforderliche Generalversammlung findet online statt, da sich die drei Gesellschafter:innen in Österreich sowie Deutschland befinden. Bei weiteren digitalen Terminen werden die nötigen Verträge, die notariellen Protokolle der Versammlungen sowie die Firmenbucheinträge von den Gesellschafter:innen unterzeichnet. 

  3. Private Vorsorge: In einer Familie werden Immobilien an die Kinder übergeben und Pflichtteilsverzichte vereinbart, um Streitigkeiten zu vermeiden. Eine der Töchter lebt in Norwegen und nimmt digital am Termin teil – alle anderen Familienmitglieder treffen sich in der Kanzlei. Die Tochter kann per Video identifiziert werden und die Verträge unterzeichnen, ohne extra anzureisen.

Während eine Partei die Urkunde z.B. digital abfertigt, kann die andere Partei auch weiterhin ins Notariat kommen und dort analog unterschreiben.

Sie gibt Klient:innen eine zusätzliche flexible, schnelle und sichere Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen.

Die digitale GmbH-Gründung mit einem Notar bzw. einer Notarin ist bereits seit 2019 möglich. Das Modell integriert „analoge“ Leistungen wie Face-to-Face-Identifizierung, persönliche Beratungstermine, Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, händische Unterschriften, usw. in einen digitalen Prozess. Konkret war die digitale GmbH Gründung die erste gesetzlich mögliche online Dienstleistung des Notariats. Erst durch die gesetzliche Grundlage, die mit 02.01.2019 in Kraft trat, wurde das möglich gemacht. Als erster EU-Mitgliedstaat verfügt Österreich damit über eine mit dem EU-Gesellschaftsrechtpaket kompatible Möglichkeit, eine GmbH mit der:dem Notar:in digital zu gründen.