Im Dialog. Mit der Gesellschaft.

Die Welt und unser Alltag verändern sich rasant. Unser Wissen von heute ist schon morgen überholt, die technologischen Möglichkeiten der Digitalisierung werden sekündlich vielfältiger. Uns stehen mehr Möglichkeiten offen als jemals zuvor, jedoch verbunden mit dem gesellschaftlichen Druck, immer die „beste“, die „einzig richtige“ Entscheidung zu treffen – auch bei der Unternehmensgründung, dem Kauf einer Immobilie oder den persönlichen Verfügungen zu Altersvorsorge und Erbfolge.

In gleichem Maß steigt in der Bevölkerung die Sehnsucht nach Sicherheit, Stabilität und Vorhersehbarkeit: Krieg, eine zunehmende Polarisierung der Gesellschaft, die hohe Inflation und die schwächelnde wirtschaftliche Entwicklung in Europa machen den Menschen Sorgen. Das Bedürfnis, über wesentliche Bereiche des Lebens wieder Kontrolle zu bekommen, nimmt daher überproportional zu. 
 

Erhalt einer zukunftsfitten Demokratie durch Stärkung der Rechtsstaatlichkeit.

Bereit, als Gerichtskommissäre neue Aufgaben zu übernehmen. Wohnortnahe, einfach. Zur Entlastung der Justiz.

Die österreichischen Notar:innen sind in ihrer Funktion als Gerichtskommissär:innen ein wesentlicher Teil der Justiz. Und bereit, im Sinne der Streitvorbeugung und damit auch spürbaren Entlastung der Gerichte, neue Aufgaben zu übernehmen.

Die österreichischen Notar:innen könnten jederzeit in Erweiterung ihrer Aufgaben als Gerichtskommissär:innen eine vollständig digitale Abwicklung von Verlassenschaften durchführen und die Beschlussausfertigung wie auch die Bereinigung des Grundbuchs für die Erben übernehmen. Was angesichts von 99 Prozent einvernehmlichen Verlassenschaften eine spürbare Entlastung der österreichischen Gerichte wäre. 

Zur Entlastung der Gerichte können die Notar:innen in ihrer Funktion als Gerichtskommissär:innen die Abwicklung von einvernehmlichen Scheidungen übernehmen. Die unparteiliche Beratung und die hoheitliche Funktion eines Gerichtskommissärs bieten sich für diese Neuerung an. Die Entlastung der Gerichte wäre enorm – denn deutlich mehr als 80 Prozent aller Scheidungen werden einvernehmlich vollzogen.
 

Die Notar:innen sind im Rahmen des Unternehmensrechts auch Gatekeeper gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung und Sozialbetrug. Um dieser immer wichtiger werdenden Aufgabe effizient und zielsicher nachkommen zu können, benötigen die Notariate den Zugang zur Ausweisdatenbank des BMI. Damit kann diese wichtige Aufgabe für den Wirtschaftsstandort Österreich deutlich effizienter umgesetzt werden.

Notarin Mag. Katharina Haiden-Fill zu möglichen neuen Aufgaben des Notariats

Auf einen Blick

  • Zugang zur Ausweisdatenbank des BMI für bessere Betrugsbekämpfung
  • Digitale Abwicklung von Verlassenschaften 
  • Übernahme einvernehmlicher Scheidungen zur Entlastung der Gerichte

Unterstützung des sozialen Friedens und Einigung der Gesellschaft.  Durch rechtssichere und streitvorbeugende Lösungen.

Das Triumvirat der Rechtsvorsorge – Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – hat großes Potenzial zum sozialen Frieden und der Einigung der Gesellschaft beizutragen. Es erhöht die selbstbestimmte Rechtssicherheit der Bürger:innen und trägt zum Schutz der Schwächeren bei. Für die Justiz haben die selbstbestimmten Vorsorgeinstrumente einen massiv aufwandsmindernden Effekt: Denn wo klare und durchsetzungsfähige Regelungen bestehen, müssen im Streitfall keine langwierigen und meist komplexen Verfahren durchgeführt werden.

Die 536 Notar:innen sind bei der rechtlichen Vorsorge in ganz Österreich die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung. In den Notariaten werden die vorsorgeinteressierten Menschen vorausschauend zu selbstbestimmten Regelungen beraten. 

Die Akzeptanz des Triumvirats der Rechtsvorsorge-Instrumente steigt ständig. Allen drei ist gemein, dass der Wille des Einzelnen sicher und durchsetzungsfähig in den Notariaten in ganz Österreich festgehalten und dokumentiert wird. 

Die österreichischen Notar:innen stehen für die weitere Förderung dieser Rechtsvorsorgeinstrumente zur Verfügung, welche die Republik im Sinne einer gezielten Entlastung der Justiz umsetzen möchte.

Schneller und sicherer für die Erb:innen. Eine Entlastung für die Justiz.
Die österreichischen Notar:innen könnten jederzeit in Erweiterung ihrer Aufgaben als Gerichtskommissär:innen eine vollständig digitale Abwicklung von Verlassenschaften durchführen und die Beschlussausfertigung wie auch die Bereinigung des Grundbuchs für die Erben übernehmen. Die Einführung des elektronischen Verlassenschafts-Aktes ist für die derzeit 536 digitalisierten Notariate vorbereitet, der Zugriff auf die Verfahrensautomation Justiz ist seit 2008 gesetzlich möglich, aber noch nicht für die Ausrollung freigegeben. Diese Freigabe fordert die Österreichische Notariatskammer bereits seit Jahren, ebenso wie die Einsichtsmöglichkeit in die Kontenregister. Dadurch könnten unmittelbar in der Abwicklung der Verlassenschaft Konten wie auch Sparbücher der verstorbenen Personen identifiziert werden, was die Effizienz der Arbeit des Gerichtskommissärs wesentlich erhöhen und die Verfahren beschleunigen würde.

Österreich muss nachziehen.
In zahlreichen EU-Staaten ist die vollständige Verlassenschaftsabwicklung – inklusive Einantwortungsbeschluss - durch Notar:innen heute bereits gelebte Praxis. In jenen EU-Staaten, in denen das Verlassenschaftsverfahren als außerstreitiges Gerichtsverfahren durchgeführt wird, haben die Notar:innen als Gerichtskommissäre auch die Entscheidungskompetenz und die Ausstellung des Einantwortungsbeschlusses übertragen bekommen. Österreich sollte im Sinne der Entlastung der Justiz diesen Beispielen folgen.

Der Zugang zu vielen öffentlichen Leistungen ist nur mehr mit einer digitalen Identifizierungsmöglichkeit, der ID Austria, möglich. Mit Dezember 2023 haben die ID Austria rund zwei Millionen Menschen aktiviert. Das ist weniger als ein Drittel der Wahlberechtigten in Österreich. Um diesen Nachholbedarf abarbeiten zu können, bieten sich die 536 österreichischen Notariate als wohnortnahe Ausgabestelle für die ID Austria an. Erste Gespräche mit dem BMI wurden bereits geführt.

Abschaffung der staatlichen Gebühren bei Scheidungsfolgen-Vereinbarungen.
Nachdem im Zuge der Scheidungsreform der Verschuldenspruch wegfällt, gewinnen im Sinne der Streitvermeidung und Entlastung der Gerichte einvernehmliche Scheidungsfolgen-Vereinbarungen („Eheverträge“) weiter an Bedeutung. Aus der täglichen Arbeit in den Notariaten weiß die österreichische Notariatskammer, dass diese derzeit oft an den sehr hohen Gebühren scheitern. Eine Streichung dieser Gebühren kann daher nicht nur zu einer höheren Rechtssicherheit und Streitvermeidung bei Scheidungen führen, sondern vor allem die Gerichte deutlich entlasten.

Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für GGG, GrESt, ImmoESt.
Eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für GKTG, GGG, GrESt und ImmoESt würde die Berechnung der relevanten Abgaben deutlich vereinfachen. Ebenso würde diese Maßnahme die Transparenz für die Parteien und somit die Planbarkeit bei Immobilientransaktionen erhöhen. Das ist in der aktuellen Wirtschaftslage mit dem bestehenden hohen Zinsniveau eine wichtige Maßnahme, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und die Schaffung von Wohnraum im Eigentum zu unterstützen.

Entfall der Grundbucheintragungs­gebühr für Eigenheime.
In diesem Zusammenhang sollte die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses bis zu einem Wert von € 500.000 gänzlich entfallen. Um die soziale Ausgewogenheit zu gewährleisten, sollte die Obergrenze bei zwei Mio. € liegen
 

Notar Dr. Christoph Beer zum Verlassenschaftsverfahren

Auf einen Blick

  • Stärkung des sozialen Friedens und der Gesellschaft durch rechtssichere und streitvermeidende Lösungen 
  • Begleitung der Digitalisierung durch Schaffung wohnortnaher ID Austria-Ausgabestellen
  • Staatliche Gebührenvereinfachung und -abschaffung, um Kosten zu sparen und die Rechtsicherheit zu erhöhen

Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Rechtssicherheit.

One Stop Shop für noch mehr Effizienz und Sicherheit. Digital & persönlich.

Die österreichischen Notariate stehen in allen Phasen des Unternehmenslebens – von der Gründung über die Abtretung von Gesellschaftsanteilen, Kapitalerhöhungen, der Hereinnahme von Gesellschafter:innen bis hin zur Liquidierung einer Gesellschaft – als kompetente Partner an der Seite der heimischen Wirtschaft. Und haben die Digitalisierung der Gründung von Gesellschaften und Einzelunternehmen sowie für viele weitere Rechtsdienstleistungen bereits erfolgreich umgesetzt. Mit dieser digitalen Kompetenz ist das österreichische Notariat Vorreiter in Europa. 

Mit ihrer breiten Erfahrung ermöglichen die Notar:innen  rasche und unkomplizierte Unternehmensgründungen - mit der rechtlichen Sicherheit, die notwendig ist, damit sich Gründer:innen voll auf den Markteintritt konzentrieren können. Notar:innen nehmen auch in Vertretung der Gründer:innen außerjudizielle Erledigungen wie Gewerbeanmeldung, NeuFÖG-Anträge, Sozialversicherungsanmeldungen oder Finanzamtsmeldungen wahr. 

Um Gründungen noch weiter zu beschleunigen, schlägt die Österreichische Notariatskammer die Möglichkeit der strukturierten Firmenbucheingabe vor.

Ein wesentlicher Anteil der österreichischen KMUs sind Personengesellschaften. In der Zusammenarbeit der Notar:innen mit den Eigentümern von Personengesellschaften zeigt sich deutlich, dass mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Gesellschafter, die Gläubiger wie auch die Mitarbeitenden dieser Gesellschaften gefragt wäre. Daher empfiehlt die Österreichische Notariatskammer den Gesellschaftsvertrag für Personengesellschaften als öffentliche Urkunde zu errichten, die auch im Firmenbuch eingetragen wird. 

Die Vorgabe des Gesetzgebers (wie auch des ordentlichen Kaufmanns) beim Verbot der Einlagen-Rückgewähr ist klar: „Ausschließlich der Gewinn darf ausgeschüttet werden, vorausgesetzt die Mittel im Unternehmen sind dazu verfügbar“. Dennoch hat sich ein erheblicher Interpretationsspielraum puncto Verschärfung ergeben, den die Höchstgerichte noch laufend erweitert haben. Mittlerweile ist diese Handhabung überschießend und behindert unter anderem auch die Finanzierung von Unternehmen. Daher ist aus der Sicht der Österreichischen Notariatskammer diese gesetzliche Regelung dringend zu überarbeiten, um Klarheit und Rechtsicherheit für die Unternehmen zu schaffen. 

Notarin Mag. Maria Thierrichter zur Rechtssicherheit und Transparenz für Personengesellschaften

Auf einen Blick

  • Notariate als One-Stop-Shops für Gründungen, sowohl digital als auch analog

Rechtsvorsorge, die Sicherheit gibt.

In einer Welt, die sich rasant verändert.

Die Welt und unser Alltag verändern sich rasant. Unser Wissen von heute ist schon morgen überholt, die technologischen Möglichkeiten der Digitalisierung werden sekündlich vielfältiger. Uns stehen mehr Möglichkeiten offen als jemals zuvor, jedoch verbunden mit dem gesellschaftlichen Druck, immer die „beste“, die „einzig richtige“ Entscheidung zu treffen – auch bei der Unternehmensgründung, dem Kauf einer Immobilie oder den persönlichen Verfügungen zu Altersvorsorge und Erbfolge.

In gleichem Maß steigt in der Bevölkerung die Sehnsucht nach Sicherheit, Stabilität und Vorhersehbarkeit: Krieg, eine zunehmende Polarisierung der Gesellschaft, die hohe Inflation und die schwächelnde wirtschaftliche Entwicklung in Europa machen den Menschen Sorgen. Das Bedürfnis, über wesentliche Bereiche des Lebens wieder Kontrolle zu bekommen, nimmt daher überproportional zu. 

Unparteiische, persönliche Beratung.

Genau hier braucht es unparteiische, persönliche Beratung, fachlich hochqualitative Hilfestellung, ohne ein „bestimmtes Produkt“ kaufen zu müssen, und vorausschauende Rechtsvorsorge – das bekommt man bei den aktuell 536 österreichischen Notarinnen und Notaren, flächendeckend in ganz Österreich. Als Notarinnen und Notare sind wir unserer Tradition, unseren strengen Standesregeln und -werten, unserer Überparteilichkeit und dem Vertrauen unserer Klient:innen in ein öffentliches Amt verpflichtet. Als Gatekeeper nehmen die österreichischen Notarinnen und Notare eine wichtige Aufgabe zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sowie von Sozialbetrug und Steuerhinterziehung wahr.

Das Notariat konzentriert sich konsequent auf seine Kernkompetenzen, die dank umfangreicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und durch den Einsatz modernster Technologien immer „State of the Art“ sind. Damit unsere Klienten:innen exakt das bekommen, was sie brauchen: Sicherheit durch bestmögliche Rechtsvorsorge.

Die österreichischen Notarinnen und Notare stellen bei allen ihren Services den Menschen in den Mittelpunkt – im Privat- ebenso wie im Unternehmensbereich. In einer durch die Fortschritte der Digitalisierung immer anonymer und für viele komplizierter werdenden Welt gehört für uns zu kompetenter Beratung, auch bei Anwendung moderner Technologien, unabdingbar der persönliche Kontakt dazu. Nur so können Notarinnen und Notare maßgeschneiderte Lösungen vorschlagen und gemeinsam mit ihren Klient:innen umsetzen. Das Ergebnis sind ausgewogene, rechtssichere und streitvorbeugende Lösungen für die österreichische Bevölkerung und heimische Unternehmen, die auf langjähriger praktischer Erfahrung und umfassender Rechtskenntnis basieren.

Rechtssicherheit.

In einer durch die Fortschritte der Digitalisierung immer anonymer und für viele komplizierter werdenden Welt gehört für uns zu kompetenter Beratung, auch bei Anwendung moderner Technologien, unabdingbar der persönliche Kontakt dazu. Nur so können Notarinnen und Notare maßgeschneiderte Lösungen vorschlagen und gemeinsam mit ihren Klient:innen umsetzen. Das Ergebnis sind ausgewogene, rechtssichere und streitvorbeugende Lösungen für die österreichische Bevölkerung und heimische Unternehmen, die auf langjähriger praktischer Erfahrung und umfassender Rechtskenntnis basieren. Eben einfach die Grundvoraussetzungen für eine Vorsorge, die beruhigt.

Mit über 500 Notariaten in ganz Österreich und über drei Millionen Klient:innenkontakten pro Jahr sorgen die österreichischen Notar:innen für die flächendeckende Versorgung mit notariellen Dienstleistungen der Bevölkerung. Sie verstehen sich als moderne Rechtsdienstleister mit traditionsreicher Geschichte und tragen ein öffentliches Amt mit staatlicher Autorität. Als erste Anlaufstelle bei Rechtsfragen – ganz egal, ob Fragen zur Vorsorge, zu Immobilien oder Unternehmen – stellen sie den Menschen bei ihrer Beratung klar in den Mittelpunkt. Unparteilichkeit und Verschwiegenheit sind dabei wichtige Pfeiler der notariellen Arbeit. Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können außerdem genauso vollstreckbar gemacht werden wie rechtskräftige Gerichtsurteile. Darüber hinaus bieten die Notar:innen ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an.

Bereits 1997 hat die Österreichische Notariatskammer ein Büro in Brüssel eröffnet. Diese ständige Vertretung am Sitz der EU-Kommission dient dazu, möglichst frühzeitig in europäische Gesetzgebungsvorhaben eingebunden zu werden. Gleichzeitig trägt ein regelmäßiger, frühzeitiger und zielgerichteter Informationsfluss über EU-Vorhaben des Büros Brüssel an die österreichischen Notar:innen zur Verbesserung des notariellen Dienstleistungsangebots für Unternehmen bei.

Das österreichische Notariat bringt sich auch immer wieder gestaltend bei den Initiativen des Rates der Notariate der Europäischen Union (CNUE – Conseil des Notariats de l’Union Européenne), dem Dachverband der europäischen Notariatsorganisationen, ein.

Präsident Dr. Michael Umfahrer zum österreichischen Notariat

Notar Mag. Andreas Tschugguel zu Rechtssicherheit und Streitvermeidung

  • Mehr als 800.000 Urkunden werden aus dem Notariat jährlich     für die Grund- und Firmen­­bücher digital zur Verfügung gestellt
  • 3,3 Millionen Klient:innen­kontakte pro Jahr
  • Rund 50.000 Patienten­verfügungen im Patientenverfügungsregister
  • Abwicklung von etwa 90.000 Verlassenschaftsverfahren pro Jahr
  • Ca. 330.000 Vorsorge­vollmachten und Erwachsenevertretungen im ÖZVV
  • Pro Jahr ca. 45.000 Kauf­verträge über THR/Notartreuhandbank abgewickelt
  • Rund 2,4 Mio. letzwillige     Verfügungen im ÖZTR
  • Rund 15.000 Mal pro Jahr beraten Notar:innen bei der Gründung von Kapitalgesellschaften