Ziel der Reform: Modernisierung und Bürgernähe
Mit dem Inkrafttreten des reformierten AußStrG am 1. Jänner 2005 wurde ein fast 150 Jahre altes Gesetz abgelöst. Ziel war es, außerstreitige Verfahren, etwa in Erbschafts-, Abstammungs- oder Unterhaltsfragen zu modernisieren und zu vereinfachen. Seither wurde das Gesetz rund 30-mal novelliert, um es an neue rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Durch die Übertragung der Verfahrensführung auf Notar:innen werden die Gerichte entlastet und die Verfahren effizient und rechtssicher durchgeführt.
Jährlich werden in Österreich rund 86.000 Verlassenschaftsverfahren durchgeführt und nur etwa 130 davon enden in einem streitigen Gerichtsverfahren. Die große Mehrheit wird daher durch die Notar:innen als Gerichtskommissär:innen abgewickelt. Sie ermitteln Erb:innen, prüfen Testamente, sichern Nachlassvermögen und vermitteln bei Konflikten.
„Unsere Aufgabe ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und Lösungen zu finden, bevor Konflikte entstehen“, erklärt Andreas Tschugguel, Vizepräsident der Österreichischen Notariatskammer. Die neutrale Rolle der Gerichtskommissär:innen habe sich dabei als verlässliche Grundlage für faire und effiziente Verfahren etabliert.
Ergebnisse der Reform: Transparenz, Entlastung und Flexibilität
In der Praxis hat sich das AußStrG als wirkungsvolles Instrument zur Vereinfachung und Strukturierung von Verfahren bewährt. Durch die Übertragung der Verfahrensführung auf Gerichtskommissär:innen konnten Abläufe standardisiert und Entscheidungen beschleunigt werden.
Die Möglichkeit, mit der Unterstützung der Gerichtskommissär:innen zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, trägt wesentlich dazu bei, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und Verfahren für alle Beteiligten nachvollziehbar zu gestalten.
Aktuelle Entwicklungen und Fazit
Das Verlassenschaftsverfahren wird derzeit schrittweise digitalisiert. Ein erstes Pilotprojekt soll zeigen, wie digitale Aktenführung und zeitgleicher Datenzugriff von Gerichten und Gerichtskommissär:innen Verfahrenslaufzeiten verkürzen können.
Zwei Jahrzehnte nach Inkrafttreten hat sich das Außerstreitgesetz als tragende Säule der außerstreitigen Rechtspflege in Österreich etabliert. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Gesetz in zentralen Punkten wirkt. Gleichzeitig bleibt es notwendig, Verfahren laufend an gesellschaftliche und technologische Entwicklungen anzupassen.


