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v.l.n.r.: Notar Dr. Stephan Verweijen, Univ.-Prof. Dr. Gregor Christandl, LL.M. (Yale), Dr. Gerold M. Oberhumer, Univ.-Prof. Dr. Gabriel Kogler, Univ.-Prof.in Dr.in Brigitta Zöchling-Jud, Dr. Gottfried Musger, Notar Mag. Andreas Tschugguel, Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl, Univ.-Prof.in Dr.in Constanze Fischer-Czermak, Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Lovrek, Mag. Christian Auinger, Notar Univ.-Prof. Dr. Manfred Umlauft

2. Erbrechtstag: 20 Jahre Außerstreitgesetz – ein bewährtes Instrument für Rechtssicherheit und Konfliktvermeidung

Am 24. November 2025 fand der 2. Österreichische Erbrechtstag statt, organisiert von der Österreichischen Notariatskammer im Haus der Industrie. Die Veranstaltung hat „20 Jahre neues Außerstreitgesetz“ zum Anlass genommen, um einen besonderen verfahrensrechtlichen Schwerpunkt zu setzen. Dieses Jubiläum bildet auch den Rahmen, um die Bedeutung und Wirkung nach zwei Jahrzehnten einzuordnen.

Vor 20 Jahren trat das reformierte Außerstreitgesetz (AußStrG) in Kraft – ein Meilenstein für das österreichische Zivilverfahrensrecht. Es hat das Verlassenschaftsverfahren zu einem modernen, transparenten und bürgernahen Verfahren gemacht, das heute als Beispiel für funktionierende außerstreitige Rechtsregelung gilt. Inzwischen werden rund 98 Prozent aller Verlassenschaftsverfahren außerstreitig abgewickelt. Notarinnen und Notare übernehmen dabei als Gerichtskommissär:innen im Auftrag der Gerichte die geordnete und rechtssichere Abwicklung von Nachlässen. 

Ziel der Reform: Modernisierung und Bürgernähe

Mit dem Inkrafttreten des reformierten AußStrG am 1. Jänner 2005 wurde ein fast 150 Jahre altes Gesetz abgelöst. Ziel war es, außerstreitige Verfahren, etwa in Erbschafts-, Abstammungs- oder Unterhaltsfragen zu modernisieren und zu vereinfachen. Seither wurde das Gesetz rund 30-mal novelliert, um es an neue rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Durch die Übertragung der Verfahrensführung auf Notar:innen werden die Gerichte entlastet und die Verfahren effizient und rechtssicher durchgeführt.

Jährlich werden in Österreich rund 86.000 Verlassenschaftsverfahren durchgeführt und nur etwa 130 davon enden in einem streitigen Gerichtsverfahren. Die große Mehrheit wird daher durch die Notar:innen als Gerichtskommissär:innen abgewickelt. Sie ermitteln Erb:innen, prüfen Testamente, sichern Nachlassvermögen und vermitteln bei Konflikten.

„Unsere Aufgabe ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und Lösungen zu finden, bevor Konflikte entstehen“, erklärt Andreas Tschugguel, Vizepräsident der Österreichischen Notariatskammer. Die neutrale Rolle der Gerichtskommissär:innen habe sich dabei als verlässliche Grundlage für faire und effiziente Verfahren etabliert. 

Ergebnisse der Reform: Transparenz, Entlastung und Flexibilität

In der Praxis hat sich das AußStrG als wirkungsvolles Instrument zur Vereinfachung und Strukturierung von Verfahren bewährt. Durch die Übertragung der Verfahrensführung auf Gerichtskommissär:innen konnten Abläufe standardisiert und Entscheidungen beschleunigt werden. 

Die Möglichkeit, mit der Unterstützung der Gerichtskommissär:innen zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, trägt wesentlich dazu bei, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und Verfahren für alle Beteiligten nachvollziehbar zu gestalten.

Aktuelle Entwicklungen und Fazit

Das Verlassenschaftsverfahren wird derzeit schrittweise digitalisiert. Ein erstes Pilotprojekt soll zeigen, wie digitale Aktenführung und zeitgleicher Datenzugriff von Gerichten und Gerichtskommissär:innen Verfahrenslaufzeiten verkürzen können.

Zwei Jahrzehnte nach Inkrafttreten hat sich das Außerstreitgesetz als tragende Säule der außerstreitigen Rechtspflege in Österreich etabliert. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Gesetz in zentralen Punkten wirkt. Gleichzeitig bleibt es notwendig, Verfahren laufend an gesellschaftliche und technologische Entwicklungen anzupassen.