Das – für die Beantragung der COVID-19-Kurzarbeit erforderliche – Formular wurde neuerlich aktualisiert (Formularversion 8.0) und ist ausschließlich dieses Formular für alle Kurzarbeitsanträge ab 01.10.2020 zu verwenden. Sofern eine Beantragung von COVID-19-Kurzarbeit beabsichtigt wird, wird ersucht, sich an die zuständige Notariatskammer zu wenden.