Notariatskanzleien sind auch im „2. Lockdown“ weiterhin grundsätzlich geöffnet (als „nicht-körpernahe“ Dienstleistung) und die Notariate können – vorzugsweise nach Terminvereinbarung – auch von Parteien betreten werden. Es ist auch zulässig (aufgrund einer ausdrücklichen Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung) den privaten Wohnbereich zu verlassen, um etwa einen Termin in einer Notariatskanzlei wahrzunehmen. In der jeweiligen Notariatskanzlei muss jedoch insbesondere auf den Mindestabstand und die Maskenpflicht geachtet werden. Bevor jedoch eine Notariatskanzlei aufgesucht wird, wird aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation dringend empfohlen, zuvor einen Termin zu vereinbaren (etwa telefonisch oder via E-Mail).
Wir wünschen allen Gesundheit und das Beste für die kommenden Wochen!