Was bedeutet One-Stop-Shop im Notariat?
Das Konzept des One-Stop-Shops steht für die Bündelung aller relevanten rechtlichen Leistungen zu einem Anliegen an einem Ort. Anstatt mehrere Behörden oder Institutionen aufzusuchen, erhalten Klient:innen beim Notariat vieles aus einer Hand – von der Beratung über die Vertragserstellung bis hin zur Eintragung im Firmenbuch oder Grundbuch. Notariate übernehmen dabei nicht nur die rechtliche Beratung, sondern auch die damit verbundenen administrativen Aufgaben – stets geleitet von den Grundsätzen der Neutralität und Unparteilichkeit.
Immobilien: Rundum-Begleitung
Das Leistungsspektrum der Notariate ist breit gefächert: Bei Immobilientransaktionen begleiten sie den Prozess von der Erstberatung über Vertragserrichtung bis zur grundbücherlichen Durchführung. Gerade in diesem Bereich zeigt sich, wie wichtig es ist, nicht nur Verträge zu erstellen, sondern individuelle Konstellationen rechtlich fundiert zu erfassen und stimmig abzubilden. Notar:innen bringen hier die nötige Expertise mit, um komplexe Situationen transparent und rechtlich abgesichert zu gestalten.
Konkret bedeutet das:
Identitätsprüfung aller Beteiligten
Erstellung und Beglaubigung maßgeschneiderter Verträge
Treuhandschaften und Abwicklung über Treuhandkonten
Berechnung und Abfuhr von Steuern und Gebühren
Eingabe an das Grundbuch
Nach fundierter Beratung kann die weitere Umsetzung rechtlich sicher und effizient durch das Notariat erfolgen – beim Kauf ebenso wie bei Schenkungen oder Vererbungen einer Immobilie. Digitale Services ergänzen dabei die persönliche Betreuung sinnvoll.
Ein zusätzlicher Schritt zur Betrugsprävention wäre der Zugang zur Ausweisdatenbank des BMI – ein Anliegen, das das Notariat aktiv unterstützt.
GmbH Gründung: Gut beraten & Rechtssicher
Im Unternehmensbereich können Notariate einen kompletten Service für Gründer:innen bieten: Von der Identitätsprüfung bis zur Firmenbucheintragung erfolgt alles unter einem Dach.Die administrativen Schritte lassen sich strukturiert und gut koordiniert abwickeln – teils innerhalb kurzer Fristen, etwa innerhalb von 24 Stunden. Doch was eine Gründung tragfähig macht, ist nicht allein die Durchführung, sondern die vorgelagerte, sorgfältige Überlegung zentraler Entscheidungen: Welche Gesellschaftsform passt? Wie sollen Entscheidungsstrukturen aussehen? Notar:innen begleiten diesen Prozess mit rechtlicher und unternehmerischer Weitsicht – für eine klare und vorausschauende Gründungsstruktur von Anfang an.
Die vollständige Umsetzung einer GmbH-Gründung umfasst:
Identitätsprüfung der Gründer:innen
Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Abwicklung von NeuFÖG-Gründungen
Einbringung des Stammkapitals über die Notartreuhandbank
Eingabe ins Firmenbuch
Notariate betreuen jährlich rund 15.000 Fälle zur Gründung von Kapitalgesellschaften, besonders relevant ist ihre Expertise für die rund 90 Prozent Klein- und Mittel Unternehmen in Österreich. Für diese bietet das Notariat nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch strategische Beratung – etwa zur passenden Gesellschaftsform oder zu individuellen vertraglichen Gestaltungen.
Auch bei Personengesellschaften, die in der Regel keiner Eintragungspflicht unterliegen, empfehlen Notar:innen eine freiwillige Eintragung im Firmenbuch und die Errichtung einer öffentlichen Urkunde. Das erhöht die Transparenz und damit die Rechtssicherheit – für Gesellschafter:innen, Gläubiger:innen und Mitarbeiter:innen gleichermaßen.
Moderne Serviceorientierung
Die österreichischen Notariate verbinden persönliche Beratung nahtlos mit digitalen Dienstleistungen. Viele Leistungen können wahlweise vor Ort, online oder in hybrider Form in Anspruch genommen werden. Diese Flexibilität ermöglicht eine effiziente und zeitsparende Umsetzung rechtlicher Anliegen – bei gleichzeitig hoher Beratungsqualität.