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Auch in jungen Jahren an Vorsorge denken.

Vorsorge-Studie 2021

Die Ängste der Österreicher sind weniger geworden, wenn es um Erkrankung, Vereinsamung oder finanzielle Absicherung im Alter geht. Zugenommen hat die Sorge, dass die Lebenserhaltungskosten steigen und sich die Wirtschaftslage verschlechtert. Jedem zweiten bereiten diese Gedanken Kopfzerbrechen.

Dieses Bild zeigt eine repräsentative Studie der Österreichischen Notariatskammer vom Juni 2021, an der 2.000 Personen im Alter zwischen 24 und 69 Jahren teilnahmen*. Die Ergebnisse wurden mit einer Studie von 2018 verglichen und zeigen Trends im Vorsorgeverhalten der österreichischen Bevölkerung. Die Corona-Pandemie hat die materiellen Sorgen verstärkt. Entwicklungen, die man nicht selber steuern kann, schlagen auf die Stimmung. Umso mehr gibt es ein Gefühl der Sicherheit, wenn man aktiv etwas für die Vorsorge tut. Tatsächlich haben sich 54,2% der österreichischen Bevölkerung schon einmal Gedanken über die persönliche und rechtliche Vorsorge gemacht. Etwas mehr als vor drei Jahren (52,8%).

Finanzielle Vorsorge: Fonds und Aktienpakete legen zu

  • Bei den Vorsorge-Instrumenten führt die Lebensversicherung unangefochten mit 46%,
  • vor den Sparbüchern mit 44% und
  • der Pensionsvorsorge mit 38%.

Dieses Ranking hat sich seit 2018 nicht verändert, allerdings ist die Akzeptanz der einzelnen Vorkehrungen gesunken. Allein die Lebensversicherung verzeichnet ein Minus von sechs Prozentpunkten. Bei Sparbüchern zeigt sich ein Rückgang um drei, bei der Pensionsvorsorge um vier Prozentpunkte. Gewinner sind Aktienpakete und Fonds. Ein Viertel der Bevölkerung besitzt mittlerweile diese Form der Geldanlage, ein Plus von sieben Prozentpunkten im Vergleich zu 2018.

Rechtliche Vorsorge: Das Testament auf Platz Eins

  • Bei der rechtlichen Vorsorge führt das Testament mit stabilen 20%. In der Altersgruppe der Über-60-Jährigen verfügt jeder Dritte über ein Testament. Dieses gibt vor allem ein gutes Gefühl, dass alles geordnet ist und nichts dem Zufall überlassen ist. Rund 36% wollen mit dem Testament Streit unter den Angehörigen vermeiden. 28 Prozent sind der Meinung, dass sie es ihren Kindern schuldig sind und 13% sind mit der gesetzlichen Erbfolge nicht zufrieden.**
  • Acht Prozent haben mit einer Patientenverfügung festgelegt, dass bestimmte medizinische Maßnahmen bei ihnen nicht durchgeführt werden sollen.
  • Rund vier Prozent haben eine Vorsorgevollmacht errichtet, eine leichte Steigerung von 4,1% auf 4,4%.
  • Einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag haben rund vier Prozent der österreichischen (Ehe-)Paare errichtet.

Interesse an der Vorsorgevollmacht steigt

22% der österreichischen Bevölkerung denken aktuell darüber nach, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Es zeigen deutlich mehr Männer (24%) als Frauen (20%) Interesse an diesem Vorsorgeinstrument. Bei den 60- bis 69-Jährigen sind es fast 33%. Die Vorsorgevollmacht ist ein gutes Instrument der Selbstbestimmung. Im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) sind derzeit 176.000 Vorsorgevollmachten verzeichnet. Um 54.000 mehr als noch vor zwei Jahren.

*durchgeführt von Marketagent Online im Juni 2021, 2012 Personen zwischen 24 und 69 Jahren
**durchgeführt vom Marketinstitut im April 2021, 2.008 Personen ab 40 Jahren, Online-Befragung

 

 

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung im Vergleich

Vorsorgevollmacht                                                                             

  • Die eigene Vertretung für den Ernstfall selbst bestimmen

  • Eine oder mehrere Personen als Bevollmächtigte, die für den Vollmachtgeber in dessen Namen handeln und Entscheidungen treffen dürfen, wenn dieser nicht mehr in der Lage dazu ist.

  • Wirksam, wenn sie vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein schriftlich errichtet  wird.

  • Unbegrenzt gültig.

  • Kann jederzeit widerrufen werden.

  • Muss im ÖZVV registriert sein.

  • Erste Informationsquelle: Notar (42%) 

Patientenverfügung

  • Medizinische Grenzen festlegen
  • Eine verbindliche schriftliche Erklärung, dass bestimmte medizinische Maßnahmen nicht durchgeführt werden sollen
  • Muss unter Beiziehung eines Arztes, Notars, Rechtsanwalts oder Mitarbeiters der Patientenvertretung errichtet werden
  • Acht Jahre gültig.
  • Kann jederzeit widerrufen werden.
  • Kann ins Patientenverfügungsregister eingetragen werden.
  • Erste Informationsquelle: Arzt (43%)