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Von cyberDOC zugelassene Zertifikatstypen zur Einsichtnahme

Kundmachungsdatum:

Gemäß § 110 Abs 3 NO iVm § 91c Abs 3 GOG hat der Notar den Parteien elektronischen Zugang zu den im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats nach § 140e NO zu ermöglichen. Die näheren Modalitäten dieser Einsichtnahme, insbesondere Voraussetzungen, Umfang und Art der Einsichtnahme werden durch die Urkundenarchivrichtlinie der Österreichischen Notariatskammer geregelt. Gemäß Art 10.1.1 der Urkundenarchivrichtlinie setzt die elektronische Einsichtnahme ein Zertifikat des Einsichtsberechtigten voraus, das einem vom Urkundenarchiv zugelassenen Zertifikatstypen entspricht, die auf der Website der Österreichischen Notariatskammer bekannt gemacht werden. Aktuell zugelassene Zertifikatstypen sind: 

 

1.           a-sign-Premium-Enc-05

2.           a-sign-Premium-Enc-09

3.           a-sign-corporate-05

4.           a-sign-corporate-07

5.           a-sign-light-05

6.           a-sign-light-07

7.           a-sign-light-09