Berufsbild der Notare
Die österreichischen Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, denen staatliche Autorität übertragen wird, um öffentliche Urkunden zu errichten. Sie stellen dabei die Echtheit, Beweiskraft und Aufbewahrung dieser Urkunden sicher. Sie sind vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießen öffentlichen Glauben.
Notarinnen und Notare berücksichtigen nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge. So können sie eine für alle Beteiligten optimale, sichere und kostengünstige Lösung erstellen.
Die österreichischen Notarinnen und Notare. Unentbehrliche Experten für Rechtsvorsorge in Österreich und im europäischen Rechtsraum.
Unser Beruf. Freier Beruf und öffentliches Amt.
Wir österreichischen Notarinnen und Notare üben unseren mit öffentlich-rechtlichem Charakter ausgestatteten Beruf als wirtschaftlich unabhängige UnternehmerInnen und als freiberufliche Dienstleister aus.
Uns Fachjuristinnen und Fachjuristen zeichnet besonders aus, dass wir im Recht ohne Streit verankert sind. Mit jahrzehntelanger Erfahrung verhindern wir durch gezielte Rechtsvorsorge Streitigkeiten und Gerichtsverfahren.
Wir übernehmen als Outsourcing-Partner Aufgaben der öffentlichen Hand und von Unternehmen.
Was die Notarin und der Notar regeln, ist gut geregelt. Damit leisten wir einen unverzichtbaren Beitrag zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Österreichs Wirtschaft und Gesellschaft.
Unsere Verfügbarkeit. Flächendeckend vertreten, regional präsent.
Wir bekennen uns zu einer flächendeckenden Versorgung Österreichs mit notariellen Dienstleistungen.
Die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und die Teilhabe an regionalen Strukturen prägen unsere Arbeit und unser Selbstverständnis.
Damit leisten wir einen Beitrag zur regionalen Standortpolitik.
Unser Angebot. Rechtliche Begleitung von BürgerInnen und Unternehmen.
Wir sind erster Ansprechpartner für Rechtsfragen, insbesondere in den Bereichen Gesellschafts-, Familien-, Erb- und Liegenschaftsrecht.
Zur Lösung komplexer Fragestellungen sind wir Drehscheibe für unsere KlientInnen und schaffen Zugang zu einem Netzwerk von Spezialisten.
Wir begleiten Personen und Unternehmen bei Rechtsfragen in Österreich, Europa und in der Welt.
Wir bekennen uns zu einer aktiven Mitwirkung an den Zielen und Einrichtungen des europäischen Raumes – der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Verankert in einem kontinentaleuropäischen Rechtssystem sind wir offen für den rechtspolitischen Dialog.
Unser Beitrag. Schutz für KonsumentInnen und Standortsicherung für Unternehmen.
Im Rahmen der ersten kostenlosen Rechtsauskunft sowie der Amtstage sichern wir den Zugang zum Recht.
Durch unsere Verpflichtung zur objektiven Tätigkeit gleichen wir Informationsasymmetrien aus. Wir schützen Persönlichkeitsrechte, Eigentum und Investitionen.
Durch umfassende Beratung und verlässliche Dokumentation aktueller Rechtsverhältnisse leisten wir einen Beitrag zur Rechtssicherheit und Standortqualität.
Unsere besondere Leistung. Rechtsvorsorge, Rechtssicherheit, Rechtsfrieden.
Durch unsere rechtsvorsorgende Tätigkeit bieten wir Rechtssicherheit, stiften Rechtsfrieden und schaffen damit Mehrwert für BürgerInnen und Gesellschaft.
Durch klare Verträge und vollstreckbare Notariatsakte tragen wir zu einer effizienten Rechtsdurchsetzung bei.
Unser Ziel ist Recht ohne Streit.
Unsere Grundwerte. Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, Verantwortung.
Als RechtsberaterInnen sind wir zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, als MarktteilnehmerInnen und ArbeitgeberInnen sind wir uns unserer besonderen sozialen Verantwortung bewusst.
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten hinaus fühlen wir uns moralischen Grundsätzen verpflichtet, die sich aus der Tradition, den Aufgaben und der besonderen Verantwortung unseres Berufsstandes ergeben.
Dieses Berufsethos ist Leitlinie für unser Handeln.
Unser Umfeld. Bekenntnis zum Wettbewerb.
Wir stellen uns dem Wettbewerb mit anderen Rechtsdienstleistern und bekennen uns zum Wettbewerb zwischen den Notarinnen und Notaren.
Diesen Wettbewerb führen wir über Qualität, Kundenzufriedenheit und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Kostentransparenz zeigt den Wert unserer Dienstleistungen.
Durch die hohe Qualität unserer Dienstleistungen und die Nutzung modernster Informationstechnologien heben wir uns von unseren Mitbewerbern positiv ab.
Die Gestaltung unserer Kanzleien nach den Prinzipien zeitgemäßer Unternehmens- und Personalführung ist Grundlage dieser Wettbewerbsfähigkeit.
Unsere Stärke. Fähigkeit zur Innovation.
Gefordert durch gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtspolitische Entwicklungen schaffen wir neue Produkte und Dienstleistungen. Zentrale Bereiche sind insbesondere die Sicherung der Selbstbestimmung der BürgerInnen bis ins hohe Alter bzw. die Begleitung von Unternehmen durch alle Phasen von der Gründung bis zur Übergabe.
Wir sind aktiv in den Bereichen e-Justice und e-Government. Erzielte Gewinne an Qualität und Zeit geben wir an unsere KlientInnen und Partner weiter.
Wie bei der Einführung von cyberDOC und bei den Vorarbeiten zur elektronischen Urkunde werden wir auch in Zukunft Vorreiter im elektronischen Rechts-, Urkunden- und Verwaltungsverkehr sein.
Wir wollen mit unserer Innovationskraft Pioniere für moderne Rechtsdienstleistungen sein.
Unser Anspruch. Umfassende Ausbildung, ständige Fortbildung.
Wir bekennen uns zu einer umfassenden Ausbildung und ständigen Fortbildung in unseren bestehenden Tätigkeitsfeldern sowie – durch die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung bedingten – neuen Rechtsgebieten.
Wir setzen auf postgraduale Studien und Zusatzausbildungen in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Sprachen.
Dieses Prinzip der laufenden Qualifikation gilt sowohlfür uns Notarinnen und Notare, als auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Nur wer besser wird, bleibt gut.
Unser Weg. Gemeinsame Marke, aktive Selbstverwaltung.
Wir bekennen uns zur konsequenten Führung und zum Wert unserer Dachmarke „Ihr Notariat“.
Durch die Marke „Ihr Notariat“ und das Corporate Design der österreichischen Notarinnen und Notare schaffen wir ein gemeinsames Bewusstsein und einen einheitlichen Marktauftritt.
Wir kennen den Nutzen der beruflichen Selbstverwaltung und nehmen die Dienstleistungen der Kammerorganisation zur Stärkung unserer Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit in Anspruch.
Wir bringen unsere Praxiserfahrungen in den politischen Dialog und in Gesetzgebungsprozesse ein.
Unsere Einzigartigkeit.
Wir verbinden das Vertrauen in ein öffentliches Amt mit der Leistungsfähigkeit eines modernen Rechtsdienstleisters.
Wir bieten die Sicherheit der notariellen Urkunde und die Vollstreckbarkeit des Notariataktes.
Wir garantieren die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen durch flächendeckende Präsenz in allen politischen Bezirken Österreichs.
(Branchenleitbild der österreichischen Notarinnen und Notare, beschlossen vom Delegiertentag am 22./23. Oktober 2009.)
Die Arbeit als Kanzleiassistenz umfasst unter anderem nachstehende berufliche Kernkompetenzen
- Grundkenntnisse im Verfahrens-, Zivil-, Grundbuch-, Firmenbuch-, Kosten- und einschlägigem Standesrecht
- Schwerpunkt Notariatskanzlei: Grundkenntnisse im Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren, Erwachsenenschutz-, Miet-, Liegenschafts- und Gesellschaftsrecht uvm.
- Office-Management
- Kenntnisse im Bereich Marketing/Kommunikation
- Betriebliches Rechnungswesen
- Sonstige Arbeiten im betrieblichen & beruflichen Umfeld (Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmanagement)
Die berufliche Tätigkeit als Kanzleiassistenz bietet tagtägliche Abwechslung. Es werden beispielsweise Unterlagen für Gerichte, Behörden, KlientInnen oder andere Parteien vorbereitet und an der Erstellung von diversen Schriftsätzen mitgearbeitet. Die Kanzleiassistenz übernimmt auch Anträge für das Firmen- und Grundbuch und erstellt Marken- und Musteranmeldungen für das Österreichische Patentamt. Diese Aufgaben und noch viele mehr fallen in den Zuständigkeitsbereich einer Kanzleiassistenz im Notariat und sind für die Organisation des täglichen Geschäftsbetriebes nicht mehr wegzudenken.
FAQ
Die österreichischen Notar:innen sind Träger eines öffentlichen Amtes mit der staatlichen Autorität zur Errichtung öffentlicher Urkunden. Egal, ob es dabei um Immobilien, Gesellschaftsrecht oder Erbschaft geht: Notar:innen gewähren die Echtheit, Beweiskraft und Aufbewahrung der Urkunden. Sie stehen ihren Klient:innen beratend zur Seite und klären über Rechtsangelegenheiten auf. Dabei sind sie verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu handeln.
Vor der Ernennung zur:m selbständigen Notar:in müssen Berufsanwärter einschlägige mehrjährige Berufserfahrung sammeln. In dieser Phase ihrer Laufbahn werden sie als Notariatskandidat:innen bezeichnet. Kandidat:innen sind als Juristen bei einem Notar angestellt und im örtlich geführten Verzeichnis der Notariatskandidat:innen eingetragen. Nach der positiven Ablegung von zwei Notariatsprüfungen werden Kandidat:innen offiziell zum/r Notarsubstitut:in angelobt.
Notarsubstituten sind geprüfte Notariatskandidat:innen nach ihrer offiziellen Angelobung zum:r Notarssubstitut/in. Diese werden in der Regel vom jeweiligen Amtsinhaber in Vorschlag gebracht, um im Falle von Urlaub, Krankheit oder Abwesenheit eines Notars dessen Vertretung zu sichern.
Notariatssubstituten handeln ebenfalls als Vertretung von Notar:innen. Sie werden dann eigesetzt, wenn die notarielle Betreuung der Bevölkerung im Falle einer Vakanz der Amtsstelle ansonsten nicht gewährleistet werden kann. Als Notariatssubstituten werden in der Regel andere Notar:innen oder geprüfte und langjährige Notariatskandidat:innen eingesetzt. Die Vertretung ist gesetzlich sehr genau geregelt, da diese Substituten vom örtlichen Landesgericht bestellt werden.
Bei vielen rechtlichen Angelegenheiten kann man sich wahlweise an eine:n Anwält:in oder eine:n Notar:in wenden. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen beiden Berufsgruppen: Während Notar:innen zur Neutralität gegenüber allen Parteien einer notariellen Handlung verpflichtet sind (Unparteilichkeit), sind Rechtsanwält:innen den Interessen ihrer eigenen Klienten verpflichtet. Außerdem bekleiden Notar:innen ein öffentliches Amt und sind daher zur Errichtung öffentlicher Urkunden (Beglaubigungen, Notariatsakte, notarielle Protokolle…) berufen. Diese haben vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft.
Generell kann man sich den:die eigene Notar:in aussuchen. Eine Ausnahme bildet das Verlassenschaftsverfahren. Dabei richtet sich die Zuständigkeit im Regelfall nach dem Wohnsitz und Sterbetag des:der Verstorbenen, dennoch können auch eigene Erbenmachthaber:innen als Vertreter im Verlassenschaftsverfahren beauftragt werden. Informationen zu den notariellen Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
Ein:e Notar:in wird auf eine bestimmte Notarstelle ernannt. Gelegentlich wird diese Einteilung des Bundesgebietes in Notarsprengel als "Gebietsschutz" bezeichnet. Diese Bezeichnung ist unzutreffend, da Notar:innen ihre Tätigkeiten im gesamten Bundesgebiet ausüben dürfen. Tatsächlich soll die Festlegung der Anzahl und der örtlichen Lage der Notarstellen durch Verordnung des Bundesministers für Justiz (sogenannte „Systemisierung") die umfassende und ortsnahe rechtliche Betreuung der Bevölkerung auch in strukturell schwachen Gebieten sichern. Zusätzlich erleichtern diese Notarsprengel mit den Sprengeln der Bezirksgerichte die Heranziehung der Notar:innen als Gerichtskommissäre durch die jeweils zuständigen Bezirksgerichte, da für die Durchführung der Verlassenschaftsabhandlungen im Vorhinein eine Verteilungsordnung erlassen werden muss.
Ein:e Notar:in in Ihrer Nähe finden Sie mit dem Notarfinder.