Zuständigkeiten bei Verlassenschaften.

Notarinnen und Notare sind als Gerichtskommissäre von den Bezirksgerichten bestellt, um Verlassenschaftsverfahren durchzuführen. Welche:r Notar:in bei einem Sterbefall zuständig ist, wird vom Gericht im Voraus für das gesamte Kalenderjahr in sogenannten „Verteilungsordnungen“ festgesetzt.

In diesen Verteilungsordnungen der 6 Länderkammern des österreichischen Notariats finden Sie das zuständige Notariat – Sie benötigen dafür nur die Information über den letzten festen Wohnort der verstorbenen Person und den Sterbetag.