Das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats (PatVR)
Das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats (PatVR) steht allen Notar:innen für Registrierungen zur Verfügung. Eine Patientenverfügung kann den Willen eines Patienten, der eine medizinische Behandlung ablehnt, verbindlich festlegen, für den Fall, dass dieser im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig ist. Zur Abfrage des PatVR berechtigte Dritte (Krankenanstalten gemäß § 1 KAKuG sowie Gesundheitsdiensteanbieter im Sinne des § 2 Z 10 lit. a Gesundheitstelematikgesetz 2012) können im Zusammenhang mit einer (bevorstehenden) Behandlung ab dem 15.01.2025 in die Registrierung Einsicht nehmen. Für Krankenanstalten und Gesundheitsdiensteanbieter ist eine Anmeldung erforderlich – die genauen Anmeldemodalitäten enthemmen Sie bitte den entsprechenden Informationsboxen.