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Bereit für den nächsten Schritt: Das Notariat unterstützt die Entbürokratisierung und Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen in Österreich

Österreichs Notariate bieten als One-Stop-Shops umfassende Dienstleistungen aus einer Hand und sorgen für die reibungslose Abwicklung rechtlicher Angelegenheiten – sei es im Privat- oder im Unternehmensbereich. Dies schafft Rechtssicherheit, hilft künftige Konflikte zu vermeiden und entlastet spürbar Österreichs Gerichte. Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, stellt jedoch weitere Forderungen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen.

Das österreichische Notariat steht für rechtssichere und streitvermeidende Lösungen für die österreichische Bevölkerung und die Wirtschaft: rund 3,3 Millionen Klient:innen werden jährlich betreut und beraten. Als Gerichtskommissär:innen übernehmen Notar:innen zudem wichtige Aufgaben zur Entlastung der Justiz. Deshalb kann das österreichische Notariat auch als „One-Stop-Shop“ für Rechtsdienstleistungen fungieren. Es sind allerdings noch einige Hürden gegeben, die es auszuräumen gilt – und zwar im Sinne der Bürger:innen und der Wirtschaft.

Die vier wesentlichen Punkte sind dabei:

  1. Verlassenschaften und einvernehmliche Scheidungen sollen vollständig durch Notar:innen abgewickelt werden können

    Österreichs Notar:innen unterstützen jährlich bei der Erstellung von über 2,4 Millionen letztwilliger Verfügungen und deren Erfassung im Österreichischen Testamentsregister (ÖZTR) und sie wickeln jährlich 90.000 Verlassenschaften ab.

    Als Gerichtskommissär:innen sind Notar:innen zugleich ein wichtiger Teil der österreichischen Justiz. Da 99 Prozent der Verlassenschaften einvernehmlich erfolgen, könnten sie in Erweiterung ihrer Aufgaben eine vollständige digitale Abwicklung von Verlassenschaften durchführen. Das bedeutet, dass Notariate künftig auch die Beschlussausfertigung sowie die Bereinigung des Grundbuchs für die Erb:innen und auch die EU-Beweisaufnahme bei den zunehmenden grenzüberschreitenden Verlassenschaften übernehmen könnten. Dies würde zu einer spürbaren Entlastung der österreichischen Gerichte führen.

    Auch bei der vollständigen Abwicklung von einvernehmlichen Scheidungen könnten Notar:innen in ihrer Funktion als Gerichtskommissär:innen die Gerichte enorm entlasten. Immerhin werden in Österreich mehr als 80 Prozent aller Scheidungen einvernehmlich durchgeführt. Diese Aufgabenerweiterung wäre für die Rechtspflege insgesamt ein wesentlicher Schritt in Richtung Bürgernähe und Entbürokratisierung.

  2. Erweiterte Rechtssicherheit durch mehr Transparenz bei Personengesellschaften

    Österreichische Notariate beraten in rund 15.000 Fällen pro Jahr zur Gründung von Kapitalgesellschaften und sind darüber hinaus österreichweit in die Gründung von Unternehmen eingebunden. Der größte Teil heimischer Unternehmen sind zudem kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden[1] (rund 90 Prozent) bzw. Personengesellschaften, deren Gesellschaftsverträge weder der Schriftform noch der Eintragung in das Firmenbuch bedürfen. Notar:innen beraten hier allparteilich über die optimale Vorgehensweise, denn es zeigt sich, dass sowohl für Gesellschafter:innen wie auch für Gläubiger:innen und für Mitarbeiter:innen Transparenz die Rechtsunsicherheit verbessert. Die Notariatskammer empfiehlt deshalb auch, dass Gesellschaftsverträge für Personengesellschaften als öffentliche Urkunden errichtet werden, die im Firmenbuch eingetragen und in der Urkundensammlung einsehbar sind. 

    Wichtig dabei auch: Das österreichische Notariat ist der einzige One-Stop-Shop für Gründer:innen, der mit umfassender Expertise rasche und unkomplizierte Unternehmensgründungen ermöglicht, sowohl analog als auch digital. Von der Identitätsprüfung über die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, allfälligen Schritten um eine NeuFÖG-Gründung, Stammkapitaleinzahlungen über die Notartreuhandbank bis hin zur Eintragung in das Firmenbuch können Notar:innen die Gründung einer GmbH oder FlexKapG grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden umsetzen.

  3. Zugang zur Ausweisdatenbank des BMI zur besseren Betrugsbekämpfung

    Notar:innen sind wichtige Gatekeeper wenn es sich um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung und Sozialbetrug handelt. Um diese Rolle gezielt wahrnehmen zu können, benötigen die Notariate jedoch Zugang zur Ausweisdatenbank des BMI. Damit könnten sie diese Aufgabe wesentlich effizienter umsetzen und einen weiteren Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes leisten. 

  4. Notariate als ID Austria-Ausgabestelle zur Unterstützung der Digitalisierung

    Notariate sind für alle Österreicher:innen flächendeckend im ganzen Land erreichbar. Anderseits ist der Zugang zu vielen öffentlichen Leistungen nur noch mit der digitalen Identifizierung ID Austria möglich. Um die ID Austria weiterhin rasch und flächendeckend auszubauen und allen Österreicher:innen den Zugang zu ermöglichen, bieten sich die 536 österreichischen Notariate als unbürokratische und wohnortnahe Ausgabestellen an.

  5. Immobilien-Angelegenheiten rasch und sichere erledigen

    Notar:innen bieten umfassende Beratung zu allen Aspekten von Immobilientransaktionen. Von der Identitätsprüfung über Vertragserrichtungen maßgeschneiderter Kaufverträge über die Beglaubigung von Unterschriften, Treuhandschaft, der Berechnung und Abfuhr von Steuern und Gebühren bis hin zur grundbücherlichen Durchführung werden sämtliche Leistungen vom Notariat übernommen. Auch in diesem Kontext wäre demnach der Zugang zur Ausweisdatenbank des BMI ein Schritt in Richtung Betrugsbekämpfung.

    Schon jetzt sorgen Notariate jedenfalls als One-Stop-Shop für reibungslose und rechtlich abgesicherte Abläufe rund um den Kauf, Verkauf, die Weitergabe, Schenkung oder das Vererben von Immobilien. Sie setzen dabei auf die nahtlose Verbindung persönlicher und digitaler Beratung und Dienstleistungen, um allen Klient:innen rasche Unterstützung sowie größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten.


[1]Statistiken zur Unternehmenslandschaft in Österreich | Statista 2023

Das Forderungsprogramm der Österreichischen Notariatskammer an die künftige Bundesregierung