Online-Rechtsdienstleistung.

Vorteile von Online-Rechtsdienstleistungen

Mehr Service und FlexibilitätFunktionalitätBarrierefreiheit  und Nachhaltigkeit – diese Vorteile bringen Online-Rechtsdienstleistungen für Klient:innen und Notar:innen gleichermaßen. 

Notarielle Amtshandlungen können durch die Digitalisierung orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden. Niemand muss mehr mit Auto oder Flugzeug anreisen, Beratungsgespräche können einfach per Videokonferenz stattfinden, ebenso die digitale Unterfertigung von Urkunden. Das ist nicht nur praktisch und barrierefrei, sondern auch gut für den Klimaschutz. Unser Ziel ist es, unseren Klient:innen zukünftig weiterhin

  • vereinfachte Abläufe und
  • effiziente Lösungen anzubieten und dadurch
  • ein niederschwelliges Angebot notarieller
    Dienstleistungen zu schaffen, das für alle
    immer und überall verfügbar ist.

Übrigens: Die Erstberatung im Notariat ist immer kostenlos. 

→ Hier finden Sie Notariate, die Online-Rechtsdienstleistungen anbieten. 

Fragen & Antworten

Beinahe alle notariellen Amtshandlungen können online erfolgen. Konkret handelt es sich dabei um die Beglaubigung von Unterschriften, Kauf- und Schenkungsverträgen, Vorsorgevollmachten, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, Firmengründungen, sowie die Abhaltung von virtuellen, notariell beurkundeten Gesellschafterversammlungen. Auch Notariatsakte, die zur Aufnahme von Rechtserklärungen und Rechtsgeschäften dienen, können online erstellt werden. Immobilientransaktionen können heute bereits vollständig online abgewickelt werden.

Nein. Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen können weiterhin ausschließlich persönlich vor Ort errichtet werden. 

  1. Immobilienkauf: Herr M. kauft eine Wohnung in Wien, ist beruflich aber für mehrere Wochen in Portugal. Seine Notarin bereitet den Kaufvertrag vor und organisiert einen digitalen Unterfertigungstermin, an dem Herr M. und die Verkäufer:innen teilnehmen. Anschließend veranlasst die:der Notar:in die Änderung im Grundbuch. Immobilientransaktionen können auf diesem Weg bereits vollständig digital abgewickelt werden. 

  2. Unternehmen: Für eine GmbH sind eine Spaltung in zwei Unternehmen sowie eine Kapitalerhöhung notwendig. Die dafür erforderliche Generalversammlung findet online statt, da sich die drei Gesellschafter:innen in Österreich sowie Deutschland befinden. Bei weiteren digitalen Terminen werden die nötigen Verträge, die notariellen Protokolle der Versammlungen sowie die Firmenbuchanträge von den Gesellschafter:innen bzw. Geschäftsführer:innen unterzeichnet. 

  3. Private Vorsorge: In einer Familie werden Immobilien an die Kinder übergeben und Pflichtteilsverzichte vereinbart, um Streitigkeiten zu vermeiden. Eine der Töchter lebt in Norwegen und nimmt digital am Besprechungs- und Unterfertigungstermin teil – alle anderen Familienmitglieder treffen sich in der Kanzlei des:der Notars:in. Die Tochter kann so die Besprechung mitverfolgen, sich selbst einbringen und schließlich die Verträge digital unterzeichnen, ohne extra anzureisen.

Während eine Partei die Urkunde z.B. digital unterfertigt, kann die andere Partei auch weiterhin ins Notariat kommen und dort die Urkunden anlog unterschreiben.

Sie gibt Klient:innen eine zusätzliche flexible, schnelle und sichere Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen.

Die digitale GmbH-Gründung mit eine:r Notar:in ist bereits seit 2019 möglich. Das Modell integriert „analoge“ Leistungen wie Face-to-Face-Identifizierung, persönliche Beratungstermine, Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, händische Unterschriften, usw. in einen digitalen Prozess. Konkret war die digitale GmbH Gründung die erste gesetzlich mögliche online Dienstleistung des Notariats. Erst durch die gesetzliche Grundlage, die mit 02.01.2019 in Kraft trat, wurde das möglich gemacht. 

(i) Hinweis: Die Inhalte dieser Website wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzen kein Eigenstudium der notwendigen rechtlichen Bestimmungen. Für die Informationen zu den Online-Rechtsdienstleistungen des österreichischen Notariats wird keine Haftung übernommen.