Bekannt. Gemacht.

Von cyberDOC zugelassene Zertifikatstypen zur Einsichtnahme

Gemäß § 110 Abs 3 NO iVm § 91c Abs 3 GOG hat der Notar den Parteien elektronischen Zugang zu den im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats nach…

Weiterlesen

Digitale Signatur

Digitale Signatur

Gemäß § 13 Abs. 1 NO ist der Notar zum Zweck der elektronischen Unterfertigung bei den Amtsgeschäften nach § 1 NO verpflichtet,…

Weiterlesen