FAQ & Hilfe
Ja. In Österreich braucht man für die / von Immobilien einen Schenkungsvertrag mit notarieller – einen , damit die:der Beschenkte das Eigentumsrecht im eintragen lassen kann.
Das betrifft nicht nur Immobilien – bei anderen Sachen bedarf es dann eines Notariatsaktes, wenn die nicht unmittelbar passiert, sondern in der Zukunft passiert (also ein Schenkungsversprechen) ist oder ab einem gewissen finanziellen Wert
Es gilt auch, die Meldepflicht beim Finanzamt zu Schenkungen zu beachten.
Ja. Der gesamte und gewohnte analoge Ablauf findet online ebenso statt. Auch die Beratung erfolgt im selben Ausmaß wie in der Kanzlei.
Ja, das ist möglich. Übergeber:innen können je nach Absprache bestimmte Rechte behalten. Zum Beispiel:
- Beratungsfunktionen
- Gewinnbeteiligung
- Stimmrechte bei wichtigen Entscheidungen
Diese Rechte werden genau im Vertrag festgelegt. So gibt es klare Regeln und weniger Konflikte. Das ist besonders wichtig bei Übergaben in der Familie. Alle Beteiligten sollten ihre Erwartungen offen besprechen, damit es später nicht zu Konflikten kommt.
Eine ist nur möglich, wenn bestimmte, schwerwiegende Gründe vorliegen. Dabei wird die Person vom Erbe und vom ausgeschlossen.
Mögliche Gründe sind:
- Schwere Straftaten gegen den Erblasser oder nahe Angehörige.
- Schwere Verletzung von familiären Pflichten.
- Beharrliche Missachtung von moralischen Regeln.
Diese Gründe müssen bewiesen werden. Im muss man die Gründe genau erklären. Persönliche Enttäuschung oder Abneigung reicht nicht aus.
Ein kann man jederzeit ändern oder zurücknehmen. Dafür muss die Person geistig klar sein. Man kann das auch ergänzen. Ein neues hebt ein altes auf. Auch ein notarielles kann man jederzeit ändern oder zurücknehmen. Dabei unterstützt Sie Ihr:e Notar:in.
Ja, in Österreich können Unternehmen vollständig online gegründet werden. Notar:innen fungieren hier als One-Stop-Shop. Notariate, die Online-Rechtsdienstleistungen anbieten, finden Sie hier.
Ja. In Übergabeverträgen können verschiedene Rechte vereinbart werden. Beispiele für solche Rechte sind:
- Wohnrecht: Die Person darf in der Immobilie wohnen.
- Fruchtgenussrecht: Die Person bekommt Einnahmen, zum Beispiel Miete.
Diese Rechte können im eingetragen werden. Dadurch gelten sie auch gegenüber anderen Personen.
Bei Schenkungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückforderungsrecht: Die Person kann das Geschenk etwa bei Insolvenz oder Scheidung zurückfordern.
Erben können das Erbe annehmen oder ablehnen. Wenn man unsicher ist, kann man eine bedingte Erklärung abgeben. Damit haftet man nur bis zum Wert des geerbten Vermögens.
Als Käufer:in werden Sie erst durch die Eintragung ins Eigentümer:in.
Den Antrag auf Eintragung stellen Notar:innen. Dafür muss folgendes erfüllt sein:
- Der Kaufpreis liegt auf dem Treuhandkonto.
- Alle wichtigen Unterlagen sind da, zum Beispiel die Zustimmung Dritter.
- Pfandrechte wurden gelöscht.
- Der Vertrag wurde geprüft und kann eingetragen werden.
Vor der Eintragung gibt es keinen sicheren Eigentumserwerb. Erst die Eintragung gibt volle Rechtssicherheit.
Der beste Zeitpunkt für eine hängt von mehreren Dingen ab. Dazu gehören die wirtschaftliche Lage der Firma, die Lebensplanung der übergebenden Personenund die Vorbereitung der Nachfolger:innen. Idealerweise sollte die mehrere Jahre vorher geplant werden. So können Fragen zum Nachfolger, zu Organisation, Steuern und gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig geklärt werden. Außerdem bleibt genug Zeit, um die Nachfolger:innen gut einzuarbeiten. Ein schneller Wechsel kann die Firma gefährden, außerdem ist nicht gesichert, dass sich sofort ein:e Übernehmer:in findet. Unternehmen werden immer seltener innerhalb der Familie übergeben.
Ein Vertrag ist besonders dann sinnvoll, wenn:
- ein:e Partner:in deutlich mehr Geld oder Besitz hat
- es ein Unternehmen gibt
- besondere Regelungen nötig sind, zum Beispiel bei internationalen Fällen.
Im Ehe- bzw. kann man regeln:
- wie man Besitz bei einer Scheidung teilt
- wer gemeinsame Häuser oder Wohnungen nutzt
- wieviel man Unterhalt zahlt.
Notar:innen unterstützen dabei, sichere und faire Lösungen zu finden.
Sie ist wichtig bei schweren, langen Krankheiten oder im hohen Alter. Sie ist wichtig, wenn man bestimmte Behandlungen ablehnt, zum Beispiel: keine künstliche Beatmung oder Wiederbelebung, und nicht will, dass diese durchgeführt werden.
Man sollte möglichst früh eine machen. Das heißt, wenn man selbst noch alles entscheiden kann.
Notar:innen erstellen den Vertrag rechtssicher, klar und objektiv. Das ist besonders wichtig bei Themen wie:
- Wohnungseigentum
- Belastungsfreistellungen
- Wohnrechten
Notar:innen beraten beide Seiten. So soll Streit vermieden und beide Seiten geschützt werden.
Ein enthält den letzten Willen einer Person. Damit kann man die gesetzliche Erbfolge ändern. Man kann entscheiden, wer etwas erben soll. Ohne erben die nächsten Verwandten nach den gesetzlichen Regeln. Diese passen oft aber nicht zu den eigenen Wünschen und zur eigenen Lebenssituation. Lebensgefährten etwa sind gesetzlich nur in Ausnahmesituationen als Erben vorgesehen. Ein sorgt für Sicherheit. Es hilft, Streit unter Verwandten zu vermeiden.
Ehe- und eingetragene Partner sind gesetzliche Erben, sie bekommen jedenfalls einen Teil des Erbes, wenn der Partner verstirbt. Die Höhe des Anteils hängt von der Verwandtschaft des Verstorbenen ab. Lebensgefährt:innen erben nur in Ausnahmefällen, wenn es kein gibt.
Bei einer ist die Errichtung eines Testaments daher wichtig. Notar:innen unterstützen dabei, ein gültiges zu errichten. Sie beraten Sie auch, wie Sie Lebenspartner am besten absichern können.
Die Treuhand-Abwicklung schützt Käufer:innen und Verkäufer:innen.
Der Kaufpreis kommt auf ein Treuhandkonto der Notartreuhandbank. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt erst, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Zum Beispiel: Das ist lastenfrei und der neue Eigentümer ist eingetragen
Eine Eintraugng in das österreichische Treuhandregister gibt zusätzliche Sicherheit.
Dieses Verfahren schützt Käufer:innen vor Zahlungen ohne Eigentum. Und es schützt Verkäufer:innen vor Eigentumsverlust ohne Geld.
Der Erwachsenenschutz hilft erwachsenen Menschen, die sich nicht selbst (mehr) helfen können. Das kann wegen einer Krankheit, Behinderung oder im höheren Alter notwendig sein.
Das Ziel ist, dass Betroffene Ihre Selbstbestimmung möglichst lange wahren können. Wenn nötig, bekommen sie rechtliche Hilfe.
Der ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe. Ehepartner:innen und Kinder bekommen den .
Der ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Der ist ein Geldanspruch.
Man kann den nicht ganz vermeiden. In manchen Fällen kann man ihn aber verringern oder mit Bedingungen verbinden. Bei schwerem Fehlverhalten kann eine möglich sein. Hier ist rechtliche Beratung empfehlenswert.
Möglich sind auch Pflichtteilsverzichte. Hier vereinbaren zu Lebzeiten Erblasser und Pflichtteilsberechtigte (zum Beispiel Kinder) mittels den Verzicht auf den .
Eine bedeutet, dass eine Person einer anderen Person eine Sache unentgeltlich überlässt (etwa Geld oder eine Immobilie). Dabei gibt es keine Gegenleistung.
Eine passiert oft in der Familie, zum Beispiel die einer Immobilie von Eltern an Kinder. Der Unterschied zur ist, dass es eine Gegenleistung gibt. Beispiele für Gegenleistungen in diesem Fall sind Wohnrechte, Fruchtgenussrechte oder die Pflicht zur Pflege.
Mit Schenkungen und Übergaben kann man sein Vermögen oder Teile davon schon zu Lebzeiten zu übergeben.
Ob eine oder besser passt, ist vom individuellen Fall abhängig.
Eine wird freiwillig gemacht, wenn die Person gesund ist und noch entscheiden kann. Sie legt fest, wer in bestimmten Bereichen entscheiden darf. Beispiele sind Vermögensverwaltung oder medizinische Entscheidungen. Die wird nicht aktiv, wenn der Vorsorgefall nie eintritt. Sie ist eine Absicherung für die Zukunft.
Eine Erwachsenenvertretung wird erst nötig, wenn die Person schon nicht mehr entscheiden kann. Dann entscheidet eine Vertrauensperson oder eine gesetzliche Vertreter:in. Beispiele für gesetzliche Vertreter:innen sind Angehörige.
Eine gewählte Erwachsenenvertretung ist weniger genau anpassbar als die und kommt erst ins Spiel, wenn die Entscheidungsfähigkeit verloren geht.
Der ist ein gesetzlicher Mindestanteil vom Erbe. Er steht bestimmten nahen Angehörigen zu. Das gilt auch, wenn sie im nicht oder wenig bedacht wurden.
Pflichtteilsberechtigt sind:
- Kinder und deren Nachkommen
- Ehepartner:innen oder eingetragene Partner:innen.
Der ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Man muss ihn in Geld auszahlen. Nur wenn alle einverstanden sind, kann man etwas anderes vereinbaren – etwa auch einen Pflichtteilsverzicht.
Das Verfahren beginnt nach dem Tod einer Person automatisch. Das Ziel ist, den Nachlass der Person zu regeln. Besitzertümer, Geld, aber auch Schulden nennt man Erbe. Die Erben bekommen das Erbe.
Ein:e Notar:in führt das Verfahren durch. Der Notar oder die Notarin arbeitet für das Bezirksgericht und prüft:
- Gibt es ein Testament? Was ist darin festgehalten?
- Wer erbt was?
- Wie viel ist das Erbe wert?
Eine ist ein rechtliches Dokument. Darin steht, welche medizinischen Behandlungen eine Person nicht möchte. Sie gilt dann, wenn die Person nicht mehr selbst entscheiden kann, zum Beispiel nach einem Unfall.
Eine ist eine rechtliche Regelung. Eine volljährige Person kann damit vorher bestimmen, wer sie vertreten darf, Das gilt, wenn sie später nicht mehr selbst entscheiden kann. Die bevollmächtigte Person (es können auch mehrere sein) darf dann in diesen Bereichen handeln:
- Wer veranlasst eine notwendige ärztliche Betreuung oder Pflege?
- Wer weiß, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten und welche nicht?
- Wer erledigt Ihre Bankgeschäfte?
- Wer kümmert sich um Ihre Immobilie, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind?
Das Ziel ist, die Selbstbestimmung zu schützen. So soll eine gerichtliche Erwachsenenvertretung vermieden werden.
In einer steht, wer Sie vertreten soll. Es steht auch, in welchen Bereichen die Person Sie vertreten soll. Beispiele sind:
- Geldangelegenheiten
- Vermögensverwaltung
- Wohnung
- Medizinische Behandlungen
- Behördengänge
Sie können auch persönliche Wünsche aufschreiben. Zum Beispiel, wie Sie betreut werden möchten. Oder in welchem Pflegeheim Sie wohnen möchten.
Die kann man individuell gestalten. Ein:e Notar:in hilft dabei.
Beinahe alle notariellen Amtshandlungen können online erfolgen. Ausnahme sind nur Testamente und andere letztwillige Verfügungen, die ausschließlich persönlich vor Ort errichtet werden können, weil es um den höchstpersönlichen Lebensbereich geht.
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Kosten für das Gericht. Diese hängen vom Wert des Erbes ab.
- Gebühren für den Notar oder die Notarin. Diese sind gesetzlich geregelt.
- Zusätzlichen Kosten. Zum Beispiel für Gutachten, Bewertungen oder Urkunden.
Notar:innen nehmen im Erbrecht eine wichtige Aufgabe für das Gericht wahr. Sie arbeiten als sogenannte :innen.
Der Notar oder die Notarin arbeitet im Auftrag des Gerichts. Er oder sie sucht die Erben und prüft das Vermögen und den letzten Willen und schreiben ein für die des Erbes.
Notar:innen können auch schon vorher unterstützen und zu Testamenten, Pflichtteilen oder beraten. So kann man Streit vermeiden und sicherstellen, dass der eigene letzte Wille erfüllt wird.
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt Beziehungen in der Familie. Es betrifft diese Themen:
- Ehe, Partnerschaft und Ehe- bzw. Partnerschaftsverträge
- Trennung und Scheidung mit Vermögens-Aufteilung, Obsorge und Unterhalt
- Adoption und künstliche Befruchtung
- Obsorge- und Kontakt-Rechte
Der Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Fundament eines Unternehmens. Er regelt zum Beispiel:
- den Namen und den Sitz der Firma
- den Unternehmensgegenstand
- das Stammkapital und die Geschäftsanteile
- die Rechte und Pflichten der Gesellschafter:innen
- die Gewinnverteilung
- das Ausscheiden von Gesellschafter:innen
Ein:e Notar:in berät Sie ausführlich und errichtet dann den maßgeschneiderten Vertrag. Für eine fundierte und zukunftsfähige rechtliche Basis.
Online-Rechtsdienstleistungen sind rechtliche Beratungen und Services über das Internet, wie zum Beispiel online Vertrags-Unterschriften.
Dafür müssen bestimmte gesetzliche Regeln eingehalten werden. Wichtig sind dabei die Identifikation der Personen und eine sichere elektronische Unterschrift.
Eine hybride Abwicklung ist es dann, wenn mehrere Personen involviert sind und eine Person die Urkunde online und die andere die Urkunde im Notariat händisch unterschreibt. Das kann etwa praktisch sein, wenn sich eine Person im Ausland aufhält oder weit weg wohnt.
Eine Unternehmens- bedeutet, dass ein Unternehmen an eine andere Person übergeben wird. Die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer gibt das Unternehmen ab.
Diese kann an Familien-Mitglieder, Mitarbeiter:innen oder externe Käufer:innen erfolgen. Sie kann mit Bezahlung (Verkauf) oder ohne Bezahlung () stattfinden. Es es auch Mischformen, zum Beispiel mit einer Teilzahlung.
Ziel einer ist:
- Das Unternehmen soll weiter (erfolgreich) bestehen.
- Die Arbeitsplätze und Mitarbeiter:innen sollen erhalten bleiben.
Es gibt 2 Arten von Patientenverfügungen:
- Verbindliche Patientenverfügung: Sie muss rechtliche Regeln erfüllen. Zum Beispiel braucht man eine Beratung bei einer Ärztin oder einem Arzt. Nach dieser Beratung kann sie zum Beispiel bei einer Notarin oder einem Notar errichtet werden. Ärzt:innen müssen sich daran halten.
- Sonstige Patientenverfügung: Sie ist rechtlich nicht bindend. Ärzt:innen berücksichtigen sie aber bei Entscheidungen.
Notar:innen sind von Berufswegen neutral. Sie beraten alle Beteiligten und achten darauf, dass alle Interessen ausgewogen berücksichtigt werden. Sie oder er...
- berät zu allen Aspekten der Übergabe
- klärt über mögliche Risiken auf.
- sorgt für eine rechtlich fundierte Abwicklung.
- errichtet und beurkundet die notwendigen Verträge.
- begleitet Anträge für das Firmenbuch und das Grundbuch.
Wichtige Aufgaben sind:
- Beratung während des gesamten Prozesses
- Errichtung des Kaufvertrags. Dabei wird vor allem auf Ausgewogenheit geachtet.
- Prüfung des Grundbuches
- Klärung von Schulden, wie etwa Hypotheken.
- Steuern berechnen, zum Beispiel die Grunderwerbsteuer
- Der Antrag auf Eintragung ins Grundbuch
- Die sichere Verwahrung des Geldes, bis der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen Das nennt man Treuhandschaft.
Das Gesetz für den Schutz von Erwachsenen in Österreich hat 4 Stufen:
- Vorsorgevollmacht: Das ist ein Dokument, mit dem man eine Person bestimmt, die für einen entscheiden darf, wenn man selbst nicht mehr kann.
- Gewählte Vertretung für Erwachsene: Eine Person wählt eine Vertretung. Das ist möglich, wenn diese Person die Bedeutung der Entscheidung noch verstehen kann.
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Erwachsene werden von nahen Verwandten vertreten. Das passiert, wenn niemand vorher bestimmt hat, wer Entscheidungen treffen darf.
- Gerichtliche Vertretung für Erwachsene: Ein Gericht wählt eine Person, die die Vertretung übernimmt. Das passiert, wenn es keine nächsten Angehörigen gibt die Vertretung übernommen haben.
Notar:innen beraten dazu und unterstützen bei der Umsetzung der ersten drei Stufen.
Die passende Wahl der Rechtsform ist wichtig für ein neues Unternehmen. Häufige Rechtsformen sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen
- Offene Gesellschaft (OG): Alle Partner haften für die Schulden der Firma haften.
- Kommanditgesellschaft (KG): Es gibt zwei Arten von Partnern im Unternehmen: Manche haften mit ihrem ganzen Vermögen (Komplementäre), andere nur mit einem Teil (Kommandidisten).
- Aktiengesellschaft (AG): Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt, die von Aktionären gehalten werden
Notar:innen klären Fragen zu den Rechtsformen und zeigen Ihnen die Vorteile und Nachteile auf. Bei gewissen Rechtsformen ist ein sogar gesetzlich nötig. Ein:e Notar:in erstellt dabei den Gesellschaftsvertrag als .
Die Schritte hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. In allen Fällen können Notar:innen Sie ausführlich dazu beraten, den Übergabeprozess begleiten und sich darum kümmern , dass die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.
Es braucht eine schriftliche Erlaubnis, damit jemand für einen entscheiden kann. Das bedeutet: Man muss die Vollmacht vor einem/er Notar:in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder einem Erwachsenenschutzverein höchstpersönlich vor Gericht errichten.
Damit sie im Vorsorgefall auch gefunden wird, wird die im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen.
Ein muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit es gültig ist.
- Ein eigenhändiges Testament muss komplett von Hand geschrieben und unterschrieben sein.
- Ein fremdhändiges Testament kann von einer Maschine oder einer anderen Person geschrieben werden. Es braucht drei unabhängige Zeugen, sowie einen Bekräftigungszusatz und eine Unterschrift des:der Testators:in.
Beide können im Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert werden.
Im Familienrecht geht es um wichtige Entscheidungen im Leben. Zum Beispiel: Heirat, Geburt von Kindern, Trennung oder Tod. Notar:innen helfen in diesen Situationen mit Erfahrung und Kompetenz. Sie sorgen für klare Regeln und Sicherheit.
Notar:innen erklären die rechtlichen Folgen. Sie prüfen, ob die Person noch entscheiden darf und registrieren die nach der rechtlichen Aufklärung. Für eine verbindliche muss nach dem Arztgespräch die Errichtung durch Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Patientenvertretungen oder Erwachsenenschutzvereine erfolgen.
Notar:innen gestalten den Vertrag ausgewogen und mit viel Erfahrung. Sie prüfen steuerliche und grundbuchrechtliche Fragen. Sie prüfen auch, ob die Immobilie belastet ist und achten darauf, dass alle eingehalten werden. Außerdem sorgen sie dafür, dass der Vertrag dem Willen aller Beteiligten entspricht. So sollen späterer Streit und rechtliche Probleme vermieden werden.
Notar:innen haben eine besondere Ausbildung. Sie können Vorsorgevollmachten dadurch rechtssicher erstellen.
Notar:innen prüfen, ob die Person geschäftsfähig ist. Sie erklären den Inhalt und die Folgen der und registrieren sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.
So kann die im Notfall gefunden werden. Die rechtliche Begleitung von Notar:innen gibt Sicherheit für die Person, die die erstellt, und für die Person, die bevollmächtigt wird.
Notar:innen sind wichtig im Erwachsenenschutzrecht. Sie beraten neutral und kompetent zu Vorsorgevollmachten und Ihrer individuellen Situation. Sie unterstützen auch bei gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertretung.
Notar:innen prüfen, ob die betroffene Person geschäftsfähig ist. Sie erklären die rechtlichen Folgen. Sie sorgen für die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.
Notar:innen sind unparteilich und schützen die Rechte und Wünsche der betroffenen Person.
Ihr:e Notar:in steht Ihnen auch nach der zur Seite. Etwa bei diesen Themen:
- Anteilsübertragungen
- Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
- Satzungsänderungen
- Fusionen, Umgründungen oder Spaltungen
- Beglaubigungen und Beurkundungen im laufenden Geschäftsbetrieb
Notar:innen begleiten auch im späteren Lebenszyklus des Unternehmens bei Übergaberegelungen und beraten Unternehmer:innen, auch bei der persönlichen Vorsorge. Damit Ihr Unternehmen auch in unvorgesehenen Situationen auf sicheren Beinen steht . Mehr dazu erfahren Sie hier.
Notar:innen sind als neutrale Person vom Gesetz eingesetzt. Diese Person heißt :in und hat folgende Aufgaben:
- Erben und Pflichtteilsberechtigte ermitteln
- Vermögen feststellen. Dazu gehören Besitz und Schulden.
- Den Nachlass sichern und verwalten.
- Testamente und Erbverträge prüfen und beachten.
- Die Übertragung des Nachlasses an die Erben vorzubereiten.
- Die Übertragung selbst erfolgt durch den sogenannten Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes.
Die Grunderwerbsteuer fällt auch bei Schenkungen an.
Innerhalb der Familie gibt es einen günstigeren Steuersatz:
- 0,5 Prozent vom Grundstückswert für die ersten 250.000 Euro
- 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro
- 3,5 Prozent für Werte über 400.000 Euro
Zusätzlich fallen Gebühren für die Eintragung ins an. Notar:innen prüfen das für Ihre individuelle Situation.
Ein notarielles wird mit einer Notarin, einem Notar erstellt. Diese:r Notar:in beraten rechtlich ausführlich zur individuellen Situation und beachtet die gesetzlichen Regeln, bei der Formulierung Ihrer Wünsche. Notar:innen prüfen auch, ob Sie ein machen dürfen – also „entscheidungsfähig“ sind. Das wird Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert. Im Todesfall kann es so aufgefunden werden.
Online Rechtsservices sparen Zeit und Wege. Sie ermöglichen flexible Terminvereinbarungen. Auch über große Entfernungen funktionieren sie gut, zum Beispiel bei Immobilienkäufen oder Unternehmensgründungen aus dem Ausland. Eines ist fix: Die bewährte Beratung und rechtliche Kompetenz der österreichischen Notar:innen bekommt man sowohl analog, als auch online.
Beim Kauf einer Immobilie gibt es zusätzliche Kosten. Diese Kosten sind:
- Grunderwerbsteuer: grundsätzlich 3,5 Prozent vom Kaufpreis.
- Eintragungsgebühr ins Grundbuch: 1,1 Prozent vom Kaufpreis.
- Notariatskosten: Diese hängen vom Aufwand ab.
- Kosten für Treuhandabwicklung und Beglaubigungen.
- Gebühren für die Löschung von alten Hypotheken, falls nötig.
Notar:innen legen Ihnen diese Kosten im Beratungsgespräch dar.
Gibt es kein oder keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Die nächsten Angehörigen erben in einer bestimmten Reihenfolge:
- Zuerst erben Kinder und Ehepartner:in oder eingetragene Partner:in.
- Gibt es keine Kinder und keine Ehepartner:in oder eingetragene Partner:in, erben Eltern und ihre Nachkommen, zum Beispiel Geschwister.
Der überlebende Ehepartner:in hat immer ein gesetzliches Erbrecht. Das hängt vom Verwandtschaftsgrad der anderen Erben ab.
Gibt es gar keine Angehörigen, bekommt der Staat Österreich das Erbe. Das nennt man Heimfallsrecht.
Jede Person ab 18 Jahren kann eine machen. Die Person muss geschäfts- und entscheidungsfähig sein. Der beste Zeitpunkt ist so früh wie möglich.
Die GmbH ist in Österreich die beliebteste Kapitalgesellschaft. Die hat mehrere Schritte:
- Sie errichten gemeinsam mit Ihrer:m Notarin einen Gesellschaftsvertrag.
- Das Stammkapital muss mindestens 10.000 Euro betragen. Davon müssen Sie 000 Euro bar oder als Sacheinlage leisten.
- Ihre:r Notar:in meldet die GmbH beim Firmenbuchgericht an
- Nach der Eintragung erledigen Sie die übrigen Meldungen, z.B. beim Finanzamt und der Sozialversicherung
- Falls notwendig, melden Sie zusätzlich ein Gewerbe an.
Notar:innen unterstützen den ganzen Gründungsprozess und schicken zum Abschluss die Unterlagen elektronisch an das .
Ein muss bestimmte Regeln erfüllen, damit es gültig ist.
Es gibt diese Möglichkeiten:
- Eigenhändiges Testament: Sie schreiben alles mit der Hand und unterschreiben es.
- Fremdhändiges Testament: Nicht von Ihnen persönlich handgeschrieben, sondern zum Beispiel am Computer. Hierfür gelten strenge rechtliche Vorgaben. So müssen drei unabhängige Zeugen gleichzeitig anwesend sein und unterschreiben – diese dürfen im Testament nicht bedacht sein und müssen weitere Anforderungen erfüllen. Das fremdhändige Testament ist vom Testator eigenhändig zu bekräftigen und zu unterschreiben.
Notar:in können dazu ausführlich beraten und Sie bei der Errichtung eines korrekten Testaments unterstützen Auf Wunsch kann ihr dann auch in das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) des Notariats eingetragen werden, damit es im Falle auch sicher aufgefunden wird.
Nach einer Trennung oder Scheidung gibt es zwei Möglichkeiten für die Obsorge:
- Gemeinsame Obsorge: Beide Eltern entscheiden gemeinsam für das Kind.
- Alleinige Obsorge: Ein Elternteil entscheidet allein für das Kind.
Die Regelung muss gut für das Kind sein. Eltern können eine Vereinbarung treffen. Diese Vereinbarung kann ein:e Notar:in prüfen. Notar:innen können hier beraten und Ihnen helfen, eine gute und gültige Lösung zu finden. Die Vereinbarung wird vom Gericht genehmigt.
Die Dauer hängt von verschiedenen Dingen ab:
- Gibt es ein Testament?
- Wie viele Erben gibt es?
- Ist der Nachlass groß oder verschuldet?
- Gibt es Streit?
Schwierige Fälle können mehrere Monate oder länger dauern. Das passiert zum Beispiel bei internationalem Angelegenheiten, Streitigkeiten oder einem großem Nachlass.
Eine verbindliche gilt 8 Jahre. Danach müssen Sie sie erneuern oder verlängern.
Eine ist nur möglich, wenn bestimmte, schwerwiegende Gründe vorliegen. Dabei wird die Person vom Erbe und vom ausgeschlossen.
Mögliche Gründe sind:
- Schwere Straftaten gegen den Erblasser oder nahe Angehörige.
- Schwere Verletzung von familiären Pflichten.
- Beharrliche Missachtung von moralischen Regeln.
Diese Gründe müssen bewiesen werden. Im muss man die Gründe genau erklären. Persönliche Enttäuschung oder Abneigung reicht nicht aus.
Ein kann man jederzeit ändern oder zurücknehmen. Dafür muss die Person geistig klar sein. Man kann das auch ergänzen. Ein neues hebt ein altes auf. Auch ein notarielles kann man jederzeit ändern oder zurücknehmen. Dabei unterstützt Sie Ihr:e Notar:in.
Ja, in Österreich können Unternehmen vollständig online gegründet werden. Notar:innen fungieren hier als One-Stop-Shop. Notariate, die Online-Rechtsdienstleistungen anbieten, finden Sie hier.
Ja. In Übergabeverträgen können verschiedene Rechte vereinbart werden. Beispiele für solche Rechte sind:
- Wohnrecht: Die Person darf in der Immobilie wohnen.
- Fruchtgenussrecht: Die Person bekommt Einnahmen, zum Beispiel Miete.
Diese Rechte können im eingetragen werden. Dadurch gelten sie auch gegenüber anderen Personen.
Bei Schenkungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückforderungsrecht: Die Person kann das Geschenk etwa bei Insolvenz oder Scheidung zurückfordern.
Erben können das Erbe annehmen oder ablehnen. Wenn man unsicher ist, kann man eine bedingte Erklärung abgeben. Damit haftet man nur bis zum Wert des geerbten Vermögens.
Als Käufer:in werden Sie erst durch die Eintragung ins Eigentümer:in.
Den Antrag auf Eintragung stellen Notar:innen. Dafür muss folgendes erfüllt sein:
- Der Kaufpreis liegt auf dem Treuhandkonto.
- Alle wichtigen Unterlagen sind da, zum Beispiel die Zustimmung Dritter.
- Pfandrechte wurden gelöscht.
- Der Vertrag wurde geprüft und kann eingetragen werden.
Vor der Eintragung gibt es keinen sicheren Eigentumserwerb. Erst die Eintragung gibt volle Rechtssicherheit.
Der beste Zeitpunkt für eine hängt von mehreren Dingen ab. Dazu gehören die wirtschaftliche Lage der Firma, die Lebensplanung der übergebenden Personenund die Vorbereitung der Nachfolger:innen. Idealerweise sollte die mehrere Jahre vorher geplant werden. So können Fragen zum Nachfolger, zu Organisation, Steuern und gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig geklärt werden. Außerdem bleibt genug Zeit, um die Nachfolger:innen gut einzuarbeiten. Ein schneller Wechsel kann die Firma gefährden, außerdem ist nicht gesichert, dass sich sofort ein:e Übernehmer:in findet. Unternehmen werden immer seltener innerhalb der Familie übergeben.
Ein Vertrag ist besonders dann sinnvoll, wenn:
- ein:e Partner:in deutlich mehr Geld oder Besitz hat
- es ein Unternehmen gibt
- besondere Regelungen nötig sind, zum Beispiel bei internationalen Fällen.
Im Ehe- bzw. kann man regeln:
- wie man Besitz bei einer Scheidung teilt
- wer gemeinsame Häuser oder Wohnungen nutzt
- wieviel man Unterhalt zahlt.
Notar:innen unterstützen dabei, sichere und faire Lösungen zu finden.
Sie ist wichtig bei schweren, langen Krankheiten oder im hohen Alter. Sie ist wichtig, wenn man bestimmte Behandlungen ablehnt, zum Beispiel: keine künstliche Beatmung oder Wiederbelebung, und nicht will, dass diese durchgeführt werden.
Man sollte möglichst früh eine machen. Das heißt, wenn man selbst noch alles entscheiden kann.
Notar:innen erstellen den Vertrag rechtssicher, klar und objektiv. Das ist besonders wichtig bei Themen wie:
- Wohnungseigentum
- Belastungsfreistellungen
- Wohnrechten
Notar:innen beraten beide Seiten. So soll Streit vermieden und beide Seiten geschützt werden.
Ein enthält den letzten Willen einer Person. Damit kann man die gesetzliche Erbfolge ändern. Man kann entscheiden, wer etwas erben soll. Ohne erben die nächsten Verwandten nach den gesetzlichen Regeln. Diese passen oft aber nicht zu den eigenen Wünschen und zur eigenen Lebenssituation. Lebensgefährten etwa sind gesetzlich nur in Ausnahmesituationen als Erben vorgesehen. Ein sorgt für Sicherheit. Es hilft, Streit unter Verwandten zu vermeiden.
Ehe- und eingetragene Partner sind gesetzliche Erben, sie bekommen jedenfalls einen Teil des Erbes, wenn der Partner verstirbt. Die Höhe des Anteils hängt von der Verwandtschaft des Verstorbenen ab. Lebensgefährt:innen erben nur in Ausnahmefällen, wenn es kein gibt.
Bei einer ist die Errichtung eines Testaments daher wichtig. Notar:innen unterstützen dabei, ein gültiges zu errichten. Sie beraten Sie auch, wie Sie Lebenspartner am besten absichern können.
Die Treuhand-Abwicklung schützt Käufer:innen und Verkäufer:innen.
Der Kaufpreis kommt auf ein Treuhandkonto der Notartreuhandbank. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt erst, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Zum Beispiel: Das ist lastenfrei und der neue Eigentümer ist eingetragen
Eine Eintraugng in das österreichische Treuhandregister gibt zusätzliche Sicherheit.
Dieses Verfahren schützt Käufer:innen vor Zahlungen ohne Eigentum. Und es schützt Verkäufer:innen vor Eigentumsverlust ohne Geld.
Der Erwachsenenschutz hilft erwachsenen Menschen, die sich nicht selbst (mehr) helfen können. Das kann wegen einer Krankheit, Behinderung oder im höheren Alter notwendig sein.
Das Ziel ist, dass Betroffene Ihre Selbstbestimmung möglichst lange wahren können. Wenn nötig, bekommen sie rechtliche Hilfe.
Der ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe. Ehepartner:innen und Kinder bekommen den .
Der ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Der ist ein Geldanspruch.
Man kann den nicht ganz vermeiden. In manchen Fällen kann man ihn aber verringern oder mit Bedingungen verbinden. Bei schwerem Fehlverhalten kann eine möglich sein. Hier ist rechtliche Beratung empfehlenswert.
Möglich sind auch Pflichtteilsverzichte. Hier vereinbaren zu Lebzeiten Erblasser und Pflichtteilsberechtigte (zum Beispiel Kinder) mittels den Verzicht auf den .
Eine bedeutet, dass eine Person einer anderen Person eine Sache unentgeltlich überlässt (etwa Geld oder eine Immobilie). Dabei gibt es keine Gegenleistung.
Eine passiert oft in der Familie, zum Beispiel die einer Immobilie von Eltern an Kinder. Der Unterschied zur ist, dass es eine Gegenleistung gibt. Beispiele für Gegenleistungen in diesem Fall sind Wohnrechte, Fruchtgenussrechte oder die Pflicht zur Pflege.
Mit Schenkungen und Übergaben kann man sein Vermögen oder Teile davon schon zu Lebzeiten zu übergeben.
Ob eine oder besser passt, ist vom individuellen Fall abhängig.
Eine wird freiwillig gemacht, wenn die Person gesund ist und noch entscheiden kann. Sie legt fest, wer in bestimmten Bereichen entscheiden darf. Beispiele sind Vermögensverwaltung oder medizinische Entscheidungen. Die wird nicht aktiv, wenn der Vorsorgefall nie eintritt. Sie ist eine Absicherung für die Zukunft.
Eine Erwachsenenvertretung wird erst nötig, wenn die Person schon nicht mehr entscheiden kann. Dann entscheidet eine Vertrauensperson oder eine gesetzliche Vertreter:in. Beispiele für gesetzliche Vertreter:innen sind Angehörige.
Eine gewählte Erwachsenenvertretung ist weniger genau anpassbar als die und kommt erst ins Spiel, wenn die Entscheidungsfähigkeit verloren geht.
Der ist ein gesetzlicher Mindestanteil vom Erbe. Er steht bestimmten nahen Angehörigen zu. Das gilt auch, wenn sie im nicht oder wenig bedacht wurden.
Pflichtteilsberechtigt sind:
- Kinder und deren Nachkommen
- Ehepartner:innen oder eingetragene Partner:innen.
Der ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Man muss ihn in Geld auszahlen. Nur wenn alle einverstanden sind, kann man etwas anderes vereinbaren – etwa auch einen Pflichtteilsverzicht.
Das Verfahren beginnt nach dem Tod einer Person automatisch. Das Ziel ist, den Nachlass der Person zu regeln. Besitzertümer, Geld, aber auch Schulden nennt man Erbe. Die Erben bekommen das Erbe.
Ein:e Notar:in führt das Verfahren durch. Der Notar oder die Notarin arbeitet für das Bezirksgericht und prüft:
- Gibt es ein Testament? Was ist darin festgehalten?
- Wer erbt was?
- Wie viel ist das Erbe wert?
Eine ist ein rechtliches Dokument. Darin steht, welche medizinischen Behandlungen eine Person nicht möchte. Sie gilt dann, wenn die Person nicht mehr selbst entscheiden kann, zum Beispiel nach einem Unfall.
Eine ist eine rechtliche Regelung. Eine volljährige Person kann damit vorher bestimmen, wer sie vertreten darf, Das gilt, wenn sie später nicht mehr selbst entscheiden kann. Die bevollmächtigte Person (es können auch mehrere sein) darf dann in diesen Bereichen handeln:
- Wer veranlasst eine notwendige ärztliche Betreuung oder Pflege?
- Wer weiß, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten und welche nicht?
- Wer erledigt Ihre Bankgeschäfte?
- Wer kümmert sich um Ihre Immobilie, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind?
Das Ziel ist, die Selbstbestimmung zu schützen. So soll eine gerichtliche Erwachsenenvertretung vermieden werden.
In einer steht, wer Sie vertreten soll. Es steht auch, in welchen Bereichen die Person Sie vertreten soll. Beispiele sind:
- Geldangelegenheiten
- Vermögensverwaltung
- Wohnung
- Medizinische Behandlungen
- Behördengänge
Sie können auch persönliche Wünsche aufschreiben. Zum Beispiel, wie Sie betreut werden möchten. Oder in welchem Pflegeheim Sie wohnen möchten.
Die kann man individuell gestalten. Ein:e Notar:in hilft dabei.
Beinahe alle notariellen Amtshandlungen können online erfolgen. Ausnahme sind nur Testamente und andere letztwillige Verfügungen, die ausschließlich persönlich vor Ort errichtet werden können, weil es um den höchstpersönlichen Lebensbereich geht.
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Kosten für das Gericht. Diese hängen vom Wert des Erbes ab.
- Gebühren für den Notar oder die Notarin. Diese sind gesetzlich geregelt.
- Zusätzlichen Kosten. Zum Beispiel für Gutachten, Bewertungen oder Urkunden.
Notar:innen nehmen im Erbrecht eine wichtige Aufgabe für das Gericht wahr. Sie arbeiten als sogenannte :innen.
Der Notar oder die Notarin arbeitet im Auftrag des Gerichts. Er oder sie sucht die Erben und prüft das Vermögen und den letzten Willen und schreiben ein für die des Erbes.
Notar:innen können auch schon vorher unterstützen und zu Testamenten, Pflichtteilen oder beraten. So kann man Streit vermeiden und sicherstellen, dass der eigene letzte Wille erfüllt wird.
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt Beziehungen in der Familie. Es betrifft diese Themen:
- Ehe, Partnerschaft und Ehe- bzw. Partnerschaftsverträge
- Trennung und Scheidung mit Vermögens-Aufteilung, Obsorge und Unterhalt
- Adoption und künstliche Befruchtung
- Obsorge- und Kontakt-Rechte
Der Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Fundament eines Unternehmens. Er regelt zum Beispiel:
- den Namen und den Sitz der Firma
- den Unternehmensgegenstand
- das Stammkapital und die Geschäftsanteile
- die Rechte und Pflichten der Gesellschafter:innen
- die Gewinnverteilung
- das Ausscheiden von Gesellschafter:innen
Ein:e Notar:in berät Sie ausführlich und errichtet dann den maßgeschneiderten Vertrag. Für eine fundierte und zukunftsfähige rechtliche Basis.
Online-Rechtsdienstleistungen sind rechtliche Beratungen und Services über das Internet, wie zum Beispiel online Vertrags-Unterschriften.
Dafür müssen bestimmte gesetzliche Regeln eingehalten werden. Wichtig sind dabei die Identifikation der Personen und eine sichere elektronische Unterschrift.
Eine hybride Abwicklung ist es dann, wenn mehrere Personen involviert sind und eine Person die Urkunde online und die andere die Urkunde im Notariat händisch unterschreibt. Das kann etwa praktisch sein, wenn sich eine Person im Ausland aufhält oder weit weg wohnt.
Eine Unternehmens- bedeutet, dass ein Unternehmen an eine andere Person übergeben wird. Die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer gibt das Unternehmen ab.
Diese kann an Familien-Mitglieder, Mitarbeiter:innen oder externe Käufer:innen erfolgen. Sie kann mit Bezahlung (Verkauf) oder ohne Bezahlung () stattfinden. Es es auch Mischformen, zum Beispiel mit einer Teilzahlung.
Ziel einer ist:
- Das Unternehmen soll weiter (erfolgreich) bestehen.
- Die Arbeitsplätze und Mitarbeiter:innen sollen erhalten bleiben.
Es gibt 2 Arten von Patientenverfügungen:
- Verbindliche Patientenverfügung: Sie muss rechtliche Regeln erfüllen. Zum Beispiel braucht man eine Beratung bei einer Ärztin oder einem Arzt. Nach dieser Beratung kann sie zum Beispiel bei einer Notarin oder einem Notar errichtet werden. Ärzt:innen müssen sich daran halten.
- Sonstige Patientenverfügung: Sie ist rechtlich nicht bindend. Ärzt:innen berücksichtigen sie aber bei Entscheidungen.
Notar:innen sind von Berufswegen neutral. Sie beraten alle Beteiligten und achten darauf, dass alle Interessen ausgewogen berücksichtigt werden. Sie oder er...
- berät zu allen Aspekten der Übergabe
- klärt über mögliche Risiken auf.
- sorgt für eine rechtlich fundierte Abwicklung.
- errichtet und beurkundet die notwendigen Verträge.
- begleitet Anträge für das Firmenbuch und das Grundbuch.
Wichtige Aufgaben sind:
- Beratung während des gesamten Prozesses
- Errichtung des Kaufvertrags. Dabei wird vor allem auf Ausgewogenheit geachtet.
- Prüfung des Grundbuches
- Klärung von Schulden, wie etwa Hypotheken.
- Steuern berechnen, zum Beispiel die Grunderwerbsteuer
- Der Antrag auf Eintragung ins Grundbuch
- Die sichere Verwahrung des Geldes, bis der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen Das nennt man Treuhandschaft.
Das Gesetz für den Schutz von Erwachsenen in Österreich hat 4 Stufen:
- Vorsorgevollmacht: Das ist ein Dokument, mit dem man eine Person bestimmt, die für einen entscheiden darf, wenn man selbst nicht mehr kann.
- Gewählte Vertretung für Erwachsene: Eine Person wählt eine Vertretung. Das ist möglich, wenn diese Person die Bedeutung der Entscheidung noch verstehen kann.
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Erwachsene werden von nahen Verwandten vertreten. Das passiert, wenn niemand vorher bestimmt hat, wer Entscheidungen treffen darf.
- Gerichtliche Vertretung für Erwachsene: Ein Gericht wählt eine Person, die die Vertretung übernimmt. Das passiert, wenn es keine nächsten Angehörigen gibt die Vertretung übernommen haben.
Notar:innen beraten dazu und unterstützen bei der Umsetzung der ersten drei Stufen.
Die passende Wahl der Rechtsform ist wichtig für ein neues Unternehmen. Häufige Rechtsformen sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen
- Offene Gesellschaft (OG): Alle Partner haften für die Schulden der Firma haften.
- Kommanditgesellschaft (KG): Es gibt zwei Arten von Partnern im Unternehmen: Manche haften mit ihrem ganzen Vermögen (Komplementäre), andere nur mit einem Teil (Kommandidisten).
- Aktiengesellschaft (AG): Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt, die von Aktionären gehalten werden
Notar:innen klären Fragen zu den Rechtsformen und zeigen Ihnen die Vorteile und Nachteile auf. Bei gewissen Rechtsformen ist ein sogar gesetzlich nötig. Ein:e Notar:in erstellt dabei den Gesellschaftsvertrag als .
Die Schritte hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. In allen Fällen können Notar:innen Sie ausführlich dazu beraten, den Übergabeprozess begleiten und sich darum kümmern , dass die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.
Es braucht eine schriftliche Erlaubnis, damit jemand für einen entscheiden kann. Das bedeutet: Man muss die Vollmacht vor einem/er Notar:in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder einem Erwachsenenschutzverein höchstpersönlich vor Gericht errichten.
Damit sie im Vorsorgefall auch gefunden wird, wird die im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen.
Ein muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit es gültig ist.
- Ein eigenhändiges Testament muss komplett von Hand geschrieben und unterschrieben sein.
- Ein fremdhändiges Testament kann von einer Maschine oder einer anderen Person geschrieben werden. Es braucht drei unabhängige Zeugen, sowie einen Bekräftigungszusatz und eine Unterschrift des:der Testators:in.
Beide können im Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert werden.
Im Familienrecht geht es um wichtige Entscheidungen im Leben. Zum Beispiel: Heirat, Geburt von Kindern, Trennung oder Tod. Notar:innen helfen in diesen Situationen mit Erfahrung und Kompetenz. Sie sorgen für klare Regeln und Sicherheit.
Notar:innen erklären die rechtlichen Folgen. Sie prüfen, ob die Person noch entscheiden darf und registrieren die nach der rechtlichen Aufklärung. Für eine verbindliche muss nach dem Arztgespräch die Errichtung durch Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Patientenvertretungen oder Erwachsenenschutzvereine erfolgen.
Notar:innen gestalten den Vertrag ausgewogen und mit viel Erfahrung. Sie prüfen steuerliche und grundbuchrechtliche Fragen. Sie prüfen auch, ob die Immobilie belastet ist und achten darauf, dass alle eingehalten werden. Außerdem sorgen sie dafür, dass der Vertrag dem Willen aller Beteiligten entspricht. So sollen späterer Streit und rechtliche Probleme vermieden werden.
Notar:innen haben eine besondere Ausbildung. Sie können Vorsorgevollmachten dadurch rechtssicher erstellen.
Notar:innen prüfen, ob die Person geschäftsfähig ist. Sie erklären den Inhalt und die Folgen der und registrieren sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.
So kann die im Notfall gefunden werden. Die rechtliche Begleitung von Notar:innen gibt Sicherheit für die Person, die die erstellt, und für die Person, die bevollmächtigt wird.
Notar:innen sind wichtig im Erwachsenenschutzrecht. Sie beraten neutral und kompetent zu Vorsorgevollmachten und Ihrer individuellen Situation. Sie unterstützen auch bei gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertretung.
Notar:innen prüfen, ob die betroffene Person geschäftsfähig ist. Sie erklären die rechtlichen Folgen. Sie sorgen für die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.
Notar:innen sind unparteilich und schützen die Rechte und Wünsche der betroffenen Person.
Ihr:e Notar:in steht Ihnen auch nach der zur Seite. Etwa bei diesen Themen:
- Anteilsübertragungen
- Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
- Satzungsänderungen
- Fusionen, Umgründungen oder Spaltungen
- Beglaubigungen und Beurkundungen im laufenden Geschäftsbetrieb
Notar:innen begleiten auch im späteren Lebenszyklus des Unternehmens bei Übergaberegelungen und beraten Unternehmer:innen, auch bei der persönlichen Vorsorge. Damit Ihr Unternehmen auch in unvorgesehenen Situationen auf sicheren Beinen steht . Mehr dazu erfahren Sie hier.
Notar:innen sind als neutrale Person vom Gesetz eingesetzt. Diese Person heißt :in und hat folgende Aufgaben:
- Erben und Pflichtteilsberechtigte ermitteln
- Vermögen feststellen. Dazu gehören Besitz und Schulden.
- Den Nachlass sichern und verwalten.
- Testamente und Erbverträge prüfen und beachten.
- Die Übertragung des Nachlasses an die Erben vorzubereiten.
- Die Übertragung selbst erfolgt durch den sogenannten Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes.
Die Grunderwerbsteuer fällt auch bei Schenkungen an.
Innerhalb der Familie gibt es einen günstigeren Steuersatz:
- 0,5 Prozent vom Grundstückswert für die ersten 250.000 Euro
- 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro
- 3,5 Prozent für Werte über 400.000 Euro
Zusätzlich fallen Gebühren für die Eintragung ins an. Notar:innen prüfen das für Ihre individuelle Situation.
Ein notarielles wird mit einer Notarin, einem Notar erstellt. Diese:r Notar:in beraten rechtlich ausführlich zur individuellen Situation und beachtet die gesetzlichen Regeln, bei der Formulierung Ihrer Wünsche. Notar:innen prüfen auch, ob Sie ein machen dürfen – also „entscheidungsfähig“ sind. Das wird Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert. Im Todesfall kann es so aufgefunden werden.
Online Rechtsservices sparen Zeit und Wege. Sie ermöglichen flexible Terminvereinbarungen. Auch über große Entfernungen funktionieren sie gut, zum Beispiel bei Immobilienkäufen oder Unternehmensgründungen aus dem Ausland. Eines ist fix: Die bewährte Beratung und rechtliche Kompetenz der österreichischen Notar:innen bekommt man sowohl analog, als auch online.
Beim Kauf einer Immobilie gibt es zusätzliche Kosten. Diese Kosten sind:
- Grunderwerbsteuer: grundsätzlich 3,5 Prozent vom Kaufpreis.
- Eintragungsgebühr ins Grundbuch: 1,1 Prozent vom Kaufpreis.
- Notariatskosten: Diese hängen vom Aufwand ab.
- Kosten für Treuhandabwicklung und Beglaubigungen.
- Gebühren für die Löschung von alten Hypotheken, falls nötig.
Notar:innen legen Ihnen diese Kosten im Beratungsgespräch dar.
Gibt es kein oder keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Die nächsten Angehörigen erben in einer bestimmten Reihenfolge:
- Zuerst erben Kinder und Ehepartner:in oder eingetragene Partner:in.
- Gibt es keine Kinder und keine Ehepartner:in oder eingetragene Partner:in, erben Eltern und ihre Nachkommen, zum Beispiel Geschwister.
Der überlebende Ehepartner:in hat immer ein gesetzliches Erbrecht. Das hängt vom Verwandtschaftsgrad der anderen Erben ab.
Gibt es gar keine Angehörigen, bekommt der Staat Österreich das Erbe. Das nennt man Heimfallsrecht.
Jede Person ab 18 Jahren kann eine machen. Die Person muss geschäfts- und entscheidungsfähig sein. Der beste Zeitpunkt ist so früh wie möglich.
Die GmbH ist in Österreich die beliebteste Kapitalgesellschaft. Die hat mehrere Schritte:
- Sie errichten gemeinsam mit Ihrer:m Notarin einen Gesellschaftsvertrag.
- Das Stammkapital muss mindestens 10.000 Euro betragen. Davon müssen Sie 000 Euro bar oder als Sacheinlage leisten.
- Ihre:r Notar:in meldet die GmbH beim Firmenbuchgericht an
- Nach der Eintragung erledigen Sie die übrigen Meldungen, z.B. beim Finanzamt und der Sozialversicherung
- Falls notwendig, melden Sie zusätzlich ein Gewerbe an.
Notar:innen unterstützen den ganzen Gründungsprozess und schicken zum Abschluss die Unterlagen elektronisch an das .
Ein muss bestimmte Regeln erfüllen, damit es gültig ist.
Es gibt diese Möglichkeiten:
- Eigenhändiges Testament: Sie schreiben alles mit der Hand und unterschreiben es.
- Fremdhändiges Testament: Nicht von Ihnen persönlich handgeschrieben, sondern zum Beispiel am Computer. Hierfür gelten strenge rechtliche Vorgaben. So müssen drei unabhängige Zeugen gleichzeitig anwesend sein und unterschreiben – diese dürfen im Testament nicht bedacht sein und müssen weitere Anforderungen erfüllen. Das fremdhändige Testament ist vom Testator eigenhändig zu bekräftigen und zu unterschreiben.
Notar:in können dazu ausführlich beraten und Sie bei der Errichtung eines korrekten Testaments unterstützen Auf Wunsch kann ihr dann auch in das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) des Notariats eingetragen werden, damit es im Falle auch sicher aufgefunden wird.
Nach einer Trennung oder Scheidung gibt es zwei Möglichkeiten für die Obsorge:
- Gemeinsame Obsorge: Beide Eltern entscheiden gemeinsam für das Kind.
- Alleinige Obsorge: Ein Elternteil entscheidet allein für das Kind.
Die Regelung muss gut für das Kind sein. Eltern können eine Vereinbarung treffen. Diese Vereinbarung kann ein:e Notar:in prüfen. Notar:innen können hier beraten und Ihnen helfen, eine gute und gültige Lösung zu finden. Die Vereinbarung wird vom Gericht genehmigt.
Die Dauer hängt von verschiedenen Dingen ab:
- Gibt es ein Testament?
- Wie viele Erben gibt es?
- Ist der Nachlass groß oder verschuldet?
- Gibt es Streit?
Schwierige Fälle können mehrere Monate oder länger dauern. Das passiert zum Beispiel bei internationalem Angelegenheiten, Streitigkeiten oder einem großem Nachlass.
Eine verbindliche gilt 8 Jahre. Danach müssen Sie sie erneuern oder verlängern.