Verlassenschaftsverfahren
In Österreich beginnt nach jedem Todesfall automatisch ein Verlassenschaftsverfahren. Notar:innen sind gesetzlich beauftragt, dieses Verfahren durchzuführen. Notar:innen arbeiten dabei als Gerichtskommissär:innen.
:innen informieren alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten. Sie helfen bei der Abwicklung der Verlassenschaft und der Übertragung des Vermögens an die Erb:innen. :innen sind unparteiisch und sorgen dafür, dass der Wille der verstorbenen Person erfüllt wird.
Das Verfahren beginnt mit der Todesfallaufnahme. :innen laden dazu Angehörige ein, um relevante Daten zu erheben. Das zuständige Bezirksgericht richtet sich nach dem Wohnsitz der verstorbenen Person. Auch die Zuständigkeit der Notar:innen als :innen hängt vom letzten festen Wohnsitz und Todestag ab.
→ Hier finden Sie die Liste der Zuständigkeiten in Verlassenschaftsverfahren
Checkliste für die Todesfall-Aufnahme
- Liste der nächsten Angehörigen - Testament oder andere letztwillige Verfügungen, Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Standesurkunden (zum Beispiel Adoptions-Urkunden), Gerichtsbeschlüsse zur Erwachsenenvertretung
- Begräbniskosten und andere Todesfallkosten (Rechnungen, Schulden)
- Sozialversicherungsnummer und Unterlagen zu Gehalt, Lohn oder Pension der verstorbenen Person
- Sparbücher, Bausparverträge, Kontounterlagen - Schließfächer und Safes
- Lebens- und Sterbeversicherungen - Unterlagen zu weiteren Vermögenswerten
- Schuldenübersicht - Unterlagen zu Liegenschaften
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsschein, Typenschein)
- Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffennummern
Kärnten (Stichtag: 01.07.2026)
Vorarlberg 2026 (Stichtag: 01.04.2026)
Kärnten 2026
Vorarlberg 2026
Tirol 2026
Steiermark 2026
Oberösterreich 2026
Salzburg 2026
Wien, Niederösterreich und Burgenland (Stichtag 03.11.2025)
Tirol (Stichtag: 01.08.2025)
Vorarlberg 2025 (Stichtag 01.07.2025)
Kärnten 2025 (Stichtag: 01.06.2025)
Steyr 2025 (Stichtag: 01.06.2025)
Salzburg (Stichtag: 01.06.2025)
Tirol (Stichtag: 01.05.2025)
Bad Ischl (Stichtag: 01.04.2025)
Salzburg 2025
Vöcklabruck (Stichtag: 01.02.2025)
Tirol (Stichtag: 01.02.2025)
Kärnten 2025
Oberösterreich 2025
Tirol 2025
Steiermark 2025
Wien, Niederösterreich und Burgenland 2024 (Stichtag: 19.09.2024)
Vorarlberg 2024
Oberösterreich 2024
Steiermark 2024
Salzburg 2024
Tirol 2024
Einfach erklärt
Fragen und Antworten zum Verlassenschaftsverfahren
Das Verfahren beginnt nach dem Tod einer Person automatisch. Das Ziel ist, den Nachlass der Person zu regeln. Besitzertümer, Geld, aber auch Schulden nennt man Erbe. Die Erben bekommen das Erbe.
Ein:e Notar:in führt das Verfahren durch. Der Notar oder die Notarin arbeitet für das Bezirksgericht und prüft:
- Gibt es ein Testament? Was ist darin festgehalten?
- Wer erbt was?
- Wie viel ist das Erbe wert?
Die Dauer hängt von verschiedenen Dingen ab:
- Gibt es ein Testament?
- Wie viele Erben gibt es?
- Ist der Nachlass groß oder verschuldet?
- Gibt es Streit?
Schwierige Fälle können mehrere Monate oder länger dauern. Das passiert zum Beispiel bei internationalem Angelegenheiten, Streitigkeiten oder einem großem Nachlass.
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Kosten für das Gericht. Diese hängen vom Wert des Erbes ab.
- Gebühren für den Notar oder die Notarin. Diese sind gesetzlich geregelt.
- Zusätzlichen Kosten. Zum Beispiel für Gutachten, Bewertungen oder Urkunden.
Erben können das Erbe annehmen oder ablehnen. Wenn man unsicher ist, kann man eine bedingte Erklärung abgeben. Damit haftet man nur bis zum Wert des geerbten Vermögens.
Notar:innen sind als neutrale Person vom Gesetz eingesetzt. Diese Person heißt :in und hat folgende Aufgaben:
- Erben und Pflichtteilsberechtigte ermitteln
- Vermögen feststellen. Dazu gehören Besitz und Schulden.
- Den Nachlass sichern und verwalten.
- Testamente und Erbverträge prüfen und beachten.
- Die Übertragung des Nachlasses an die Erben vorzubereiten.
- Die Übertragung selbst erfolgt durch den sogenannten Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes.
Erben können das Erbe annehmen oder ablehnen. Wenn man unsicher ist, kann man eine bedingte Erklärung abgeben. Damit haftet man nur bis zum Wert des geerbten Vermögens.
Notar:innen sind als neutrale Person vom Gesetz eingesetzt. Diese Person heißt :in und hat folgende Aufgaben:
- Erben und Pflichtteilsberechtigte ermitteln
- Vermögen feststellen. Dazu gehören Besitz und Schulden.
- Den Nachlass sichern und verwalten.
- Testamente und Erbverträge prüfen und beachten.
- Die Übertragung des Nachlasses an die Erben vorzubereiten.
- Die Übertragung selbst erfolgt durch den sogenannten Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes.