Wo Lebensfragen zu Rechtsfragen werden.
Patientenverfügung
Bestimmen Sie selbst, wo die Grenzen Ihrer medizinischen Behandlungen liegen.
Die regelt, welche medizinischen Maßnahmen abgelehnt werden, beispielsweise bei Unfällen oder Krankheiten. Eine ärztliche Beratung ist dafür sehr wichtig. Bei einer verbindlichen ist sie Pflicht.
Es gibt zwei Arten von Patientenverfügungen: Die verbindliche und die sonstige .
Die österreichischen Notarinnen und Notare können Sie dabei unterstützen, eine zu erstellen. Sie können Ihre Verfügung im Patientenverfügungs-Register eintragen lassen. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer geführt. Krankenhäuser können darin prüfen, ob eine vorliegt.
Tipp: Bringen Sie Ihre zu einer Operation mit. Geben Sie auch Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt eine Kopie.
Mit einer sorgen Sie vor. So halten Sie fest, was Sie im Notfall (nicht) möchten und wer sie vertreten darf und haben ein gutes Gefühl.

Arten der Patientenverfügung
Fragen?Klären Sie Unklarheiten mit Ihrer:m Notar:in
Hier Notariat finden!Ablauf der Errichtung einer Patientenverfügung
Schritt 1: Ärztliches Aufklärungsgespräch
Schritt 2: Rechtsbelehrung durch Notar:in
Schritt 3: Errichtung der Patientenverfügung
Schritt 4: Registrierung der Patientenverfügung
Einfach erklärt
Fragen und Antworten zur Patientenverfügung
Eine ist ein rechtliches Dokument. Darin steht, welche medizinischen Behandlungen eine Person nicht möchte. Sie gilt dann, wenn die Person nicht mehr selbst entscheiden kann, zum Beispiel nach einem Unfall.
Es gibt 2 Arten von Patientenverfügungen:
- Verbindliche Patientenverfügung: Sie muss rechtliche Regeln erfüllen. Zum Beispiel braucht man eine Beratung bei einer Ärztin oder einem Arzt. Nach dieser Beratung kann sie zum Beispiel bei einer Notarin oder einem Notar errichtet werden. Ärzt:innen müssen sich daran halten.
- Sonstige Patientenverfügung: Sie ist rechtlich nicht bindend. Ärzt:innen berücksichtigen sie aber bei Entscheidungen.
Sie ist wichtig bei schweren, langen Krankheiten oder im hohen Alter. Sie ist wichtig, wenn man bestimmte Behandlungen ablehnt, zum Beispiel: keine künstliche Beatmung oder Wiederbelebung, und nicht will, dass diese durchgeführt werden.
Eine verbindliche gilt 8 Jahre. Danach müssen Sie sie erneuern oder verlängern.
Notar:innen erklären die rechtlichen Folgen. Sie prüfen, ob die Person noch entscheiden darf und registrieren die nach der rechtlichen Aufklärung. Für eine verbindliche muss nach dem Arztgespräch die Errichtung durch Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Patientenvertretungen oder Erwachsenenschutzvereine erfolgen.
Eine verbindliche gilt 8 Jahre. Danach müssen Sie sie erneuern oder verlängern.
Notar:innen erklären die rechtlichen Folgen. Sie prüfen, ob die Person noch entscheiden darf und registrieren die nach der rechtlichen Aufklärung. Für eine verbindliche muss nach dem Arztgespräch die Errichtung durch Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Patientenvertretungen oder Erwachsenenschutzvereine erfolgen.