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Schlichtung

Eine Schlichtung ist oft nicht nur praktisch naheliegend, manchmal ist ein Schlichtungsversuch sogar zwingend notwendig. Das österreichische Notariat hat für derartige Fälle die des österreichischen Notariats eingerichtet.

Ablauf

Die des Österreichischen Notariats prüft die Schlichtungsfähigkeit der Angelegenheit, lädt den anderen Beteiligten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren ein, und weist das Verfahren einem:r Notar:in als Schlichter:in zur weiteren Durchführung zu. Den Schlichtungsantrag können Sie an die der ÖNK Geschäftsstelle: ÖGIZIN GmbH Landesgerichtsstraße 20 1010 Wien richten. Den Antrag zum Download finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen

  • Schlichterliste
  • Antrag Schlichtungsverfahren
  • Statut Schlichtungsstelle
  • Gebührenordnung Schlichtung

Schlichtungsstelle

Präsidentin:
Mag. Patricia Schuller-Köhler, öffentl. Notarin in Wien

Vizepräsident:
Dr. Philip Gruber, öffentl. Notar in Ottenschlag

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