Übergabe und Schenkung von Immobilien
Der Traum vom Eigenheim beginnt nicht immer mit dem Kauf einer Immobilie. Manchmal ist eine Schenkung an Kinder, Ehe- oder Lebenspartner:innen sinnvoll. Das kann helfen, die eigenen Angelegenheiten frühzeitig zu klären und somit später Streit zu vermeiden. Es kann auch dafür sorgen, die Beschenkte:n finanziell abzusichern und das Familienvermögen zu erhalten.
Bei Schenkungen in der Familie muss man auch die Folgen für das Erbrecht beachten. Notar:innen beraten hier gerne sowohl die Schenkenden als auch die Beschenkten.
Eine unterscheidet sich von einer . Bei einer Übergabe gibt es eine Gegenleistung. Das kann zum Beispiel im Fall einer Immobilie ein Wohnrecht oder die Versorgung des Übergebers sein.
Mit einem Testament können Sie Familie und Partner:in für den Todesfall absichern. Das Notariat bietet ein umfassendes Immobilien-Gesamtpaket. So steht Ihre Immobilie und Ihr Wohntraum auf einem sicheren Fundament.

Fragen und Antworten zur Übergabe von Immobilien
Eine bedeutet, dass eine Person einer anderen Person eine Sache unentgeltlich überlässt (etwa Geld oder eine Immobilie). Dabei gibt es keine Gegenleistung.
Eine passiert oft in der Familie, zum Beispiel die einer Immobilie von Eltern an Kinder. Der Unterschied zur ist, dass es eine Gegenleistung gibt. Beispiele für Gegenleistungen in diesem Fall sind Wohnrechte, Fruchtgenussrechte oder die Pflicht zur Pflege.
Mit Schenkungen und Übergaben kann man sein Vermögen oder Teile davon schon zu Lebzeiten zu übergeben.
Ob eine oder besser passt, ist vom individuellen Fall abhängig.
Ja. In Österreich braucht man für die / von Immobilien einen Schenkungsvertrag mit notarieller – einen , damit die:der Beschenkte das Eigentumsrecht im eintragen lassen kann.
Das betrifft nicht nur Immobilien – bei anderen Sachen bedarf es dann eines Notariatsaktes, wenn die nicht unmittelbar passiert, sondern in der Zukunft passiert (also ein Schenkungsversprechen) ist oder ab einem gewissen finanziellen Wert
Es gilt auch, die Meldepflicht beim Finanzamt zu Schenkungen zu beachten.
Ja. In Übergabeverträgen können verschiedene Rechte vereinbart werden. Beispiele für solche Rechte sind:
- Wohnrecht: Die Person darf in der Immobilie wohnen.
- Fruchtgenussrecht: Die Person bekommt Einnahmen, zum Beispiel Miete.
Diese Rechte können im eingetragen werden. Dadurch gelten sie auch gegenüber anderen Personen.
Bei Schenkungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückforderungsrecht: Die Person kann das Geschenk etwa bei Insolvenz oder Scheidung zurückfordern.
Die Grunderwerbsteuer fällt auch bei Schenkungen an.
Innerhalb der Familie gibt es einen günstigeren Steuersatz:
- 0,5 Prozent vom Grundstückswert für die ersten 250.000 Euro
- 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro
- 3,5 Prozent für Werte über 400.000 Euro
Zusätzlich fallen Gebühren für die Eintragung ins an. Notar:innen prüfen das für Ihre individuelle Situation.
Notar:innen gestalten den Vertrag ausgewogen und mit viel Erfahrung. Sie prüfen steuerliche und grundbuchrechtliche Fragen. Sie prüfen auch, ob die Immobilie belastet ist und achten darauf, dass alle eingehalten werden. Außerdem sorgen sie dafür, dass der Vertrag dem Willen aller Beteiligten entspricht. So sollen späterer Streit und rechtliche Probleme vermieden werden.
Die Grunderwerbsteuer fällt auch bei Schenkungen an.
Innerhalb der Familie gibt es einen günstigeren Steuersatz:
- 0,5 Prozent vom Grundstückswert für die ersten 250.000 Euro
- 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro
- 3,5 Prozent für Werte über 400.000 Euro
Zusätzlich fallen Gebühren für die Eintragung ins an. Notar:innen prüfen das für Ihre individuelle Situation.
Notar:innen gestalten den Vertrag ausgewogen und mit viel Erfahrung. Sie prüfen steuerliche und grundbuchrechtliche Fragen. Sie prüfen auch, ob die Immobilie belastet ist und achten darauf, dass alle eingehalten werden. Außerdem sorgen sie dafür, dass der Vertrag dem Willen aller Beteiligten entspricht. So sollen späterer Streit und rechtliche Probleme vermieden werden.