Unternehmensübergabe
Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung ist essenziell für die eines Unternehmens. Ohne gut überlegte, rechtliche Regelungen kann die Zukunft des Unternehmens gefährdet sein. Notar:innen unterstützen Sie und Ihre:n Nachfolger:in mit Lösungen für die Zukunft und eine reibungslose . Gemeinsam mit Ihnen finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Wer kommt für die Nachfolge in Frage?
- Wann ist der geeignete Zeitpunkt für die Übergabe?
- Wie übergibt man ein Unternehmen am besten?
- Ist ein stufenweiser oder akuter Ausstieg aus der operativen Führung sinnvoller?
- Wann setzt man mögliche Nachfolger:innen als Geschäftsführer:innen ein?
- Kann oder soll man eine Beteiligung am Unternehmen behalten?
- Wie sichert man finanzielle Interessen nach der Übergabe ab?
- Welche Vorteile bietet eine Privatstiftung?
- Kann man Liegenschaften im Privatvermögen behalten?
- Wie kann man Familienmitglieder absichern?

Mehr Fragen als Antworten?Termin in Ihrem Notariat vereinbaren
Notar:in für Sie findenBetriebsfortführung
Das Ziel der Betriebsfortführung ist, dass das Unternehmen weiterläuft. Notar:innen unterstützen bei:
- Anpassung der Rechtsform, zum Beispiel bei Umgründungen
- Klärung von Steuerfragen mit Steuerberater:innen
- Steuerlicher Abwicklung
- Zugang zu Firmenbuch und Grundbuch
- Erstellung von amtlichen Firmenbuch- und Grundbuchauszügen
- Bestätigung von Zeichnungsbefugnissen
Beratungsnetzwerk für Unternehmer:innen
Notar:innen in Österreich haben ein großes Beratungsnetzwerk. Sie können etwa Kontakte herstellen zu:
- Steuerberater:innen
- Unternehmensberater:innen
- Sachverständigen
- Gerichten
- Behörden
Ihre Notar:innen finden gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen – damit Ihr Unternehmen Bestand hat.
Vorsorgevollmacht für Unternehmer:innen
Wenn Sie als Unternehmer:in nicht mehr selbst rechtlich entscheiden können, hat das große Folgen für Ihr Unternehmen. Die täglichen Geschäfte müssen weiterlaufen. Mitarbeiter:innen müssen bezahlt werden. Wichtige Entscheidungen und rechtliche Schritte müssen getroffen werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für Notfälle wie Unfälle oder Krankheiten vorsorgen. Sie können einer oder mehreren Vertrauenspersonen eine Vollmacht geben. Darin steht genau, für welche Aufgaben die Vertrauensperson zuständig ist, wenn oder solange Sie es nicht können.
Fragen und Antworten zur Unternehmensübergabe
Eine Unternehmens- bedeutet, dass ein Unternehmen an eine andere Person übergeben wird. Die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer gibt das Unternehmen ab.
Diese kann an Familien-Mitglieder, Mitarbeiter:innen oder externe Käufer:innen erfolgen. Sie kann mit Bezahlung (Verkauf) oder ohne Bezahlung () stattfinden. Es es auch Mischformen, zum Beispiel mit einer Teilzahlung.
Ziel einer ist:
- Das Unternehmen soll weiter (erfolgreich) bestehen.
- Die Arbeitsplätze und Mitarbeiter:innen sollen erhalten bleiben.
Die Schritte hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. In allen Fällen können Notar:innen Sie ausführlich dazu beraten, den Übergabeprozess begleiten und sich darum kümmern , dass die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.
Der beste Zeitpunkt für eine hängt von mehreren Dingen ab. Dazu gehören die wirtschaftliche Lage der Firma, die Lebensplanung der übergebenden Personenund die Vorbereitung der Nachfolger:innen. Idealerweise sollte die mehrere Jahre vorher geplant werden. So können Fragen zum Nachfolger, zu Organisation, Steuern und gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig geklärt werden. Außerdem bleibt genug Zeit, um die Nachfolger:innen gut einzuarbeiten. Ein schneller Wechsel kann die Firma gefährden, außerdem ist nicht gesichert, dass sich sofort ein:e Übernehmer:in findet. Unternehmen werden immer seltener innerhalb der Familie übergeben.
Ja, das ist möglich. Übergeber:innen können je nach Absprache bestimmte Rechte behalten. Zum Beispiel:
- Beratungsfunktionen
- Gewinnbeteiligung
- Stimmrechte bei wichtigen Entscheidungen
Diese Rechte werden genau im Vertrag festgelegt. So gibt es klare Regeln und weniger Konflikte. Das ist besonders wichtig bei Übergaben in der Familie. Alle Beteiligten sollten ihre Erwartungen offen besprechen, damit es später nicht zu Konflikten kommt.
Ihr:e Notar:in steht Ihnen auch nach der zur Seite. Etwa bei diesen Themen:
- Anteilsübertragungen
- Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
- Satzungsänderungen
- Fusionen, Umgründungen oder Spaltungen
- Beglaubigungen und Beurkundungen im laufenden Geschäftsbetrieb
Notar:innen begleiten auch im späteren Lebenszyklus des Unternehmens bei Übergaberegelungen und beraten Unternehmer:innen, auch bei der persönlichen Vorsorge. Damit Ihr Unternehmen auch in unvorgesehenen Situationen auf sicheren Beinen steht . Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja, das ist möglich. Übergeber:innen können je nach Absprache bestimmte Rechte behalten. Zum Beispiel:
- Beratungsfunktionen
- Gewinnbeteiligung
- Stimmrechte bei wichtigen Entscheidungen
Diese Rechte werden genau im Vertrag festgelegt. So gibt es klare Regeln und weniger Konflikte. Das ist besonders wichtig bei Übergaben in der Familie. Alle Beteiligten sollten ihre Erwartungen offen besprechen, damit es später nicht zu Konflikten kommt.
Ihr:e Notar:in steht Ihnen auch nach der zur Seite. Etwa bei diesen Themen:
- Anteilsübertragungen
- Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
- Satzungsänderungen
- Fusionen, Umgründungen oder Spaltungen
- Beglaubigungen und Beurkundungen im laufenden Geschäftsbetrieb
Notar:innen begleiten auch im späteren Lebenszyklus des Unternehmens bei Übergaberegelungen und beraten Unternehmer:innen, auch bei der persönlichen Vorsorge. Damit Ihr Unternehmen auch in unvorgesehenen Situationen auf sicheren Beinen steht . Mehr dazu erfahren Sie hier.