Testament
Mit einem können Sie bestimmen, wie Sie Ihr Vermögen verteilen. Damit Ihr Wille entscheidet, was nach Ihrem Tod passiert.
Ein:e Notar:in unterstützt Sie dabei und beantwortet wichtige Fragen wie:
- Was passiert, wenn Sie kein Testament haben?
- Wem möchten Sie etwas vererben?
- Möchten Sie schon vorher Dinge wie ein Haus oder eine Wohnung weitergeben?
- Möchten Sie bestimmte Gegenstände an bestimmte Personen weitergeben?
Wichtig: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen.

Arten von Testamenten
Es ist wichtig, die Regeln für die Form und den Inhalt genau einzuhalten. Um Fehler zu vermeiden, können Sie sich von Notar:innen beraten lassen. Die strengen gesetzlichen sind nicht leicht einzuhalten.
Damit Ihre letztwillige Verfügung (= zum Beispiel ein ) nach Ihrem Tod auch aufgefunden wird, ist es empfehlenswert, es im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) registrieren zu lassen.
Das eigenhändige Testament
Ein eigenhändiges Testament müssen Sie komplett selbst von Hand schreiben und unterschreiben.
Das fremdhändige Testament
Bei einem fremdhändigen Testament – also einem , das am Computer geschrieben wird – brauchen Sie drei Zeug:innen. Die Testamentszeug:innen müssen unbefangen sein. Sie dürfen mit Ihnen und den Erb:innen nicht verwandt sein und diese dürfen keine Vorteile durch das bekommen. Das fremdhändige muss von Ihnen schriftlich bekräftigt und unterschrieben werden.
Ihr Testament. Ihr letzter Wille. Vorausdenken. Für Generationen.
Gemeinsam mit Ihrer:m Notar:inEinfach erklärt
Fragen und Antworten zum Testament
Ein enthält den letzten Willen einer Person. Damit kann man die gesetzliche Erbfolge ändern. Man kann entscheiden, wer etwas erben soll. Ohne erben die nächsten Verwandten nach den gesetzlichen Regeln. Diese passen oft aber nicht zu den eigenen Wünschen und zur eigenen Lebenssituation. Lebensgefährten etwa sind gesetzlich nur in Ausnahmesituationen als Erben vorgesehen. Ein sorgt für Sicherheit. Es hilft, Streit unter Verwandten zu vermeiden.
Ein kann man jederzeit ändern oder zurücknehmen. Dafür muss die Person geistig klar sein. Man kann das auch ergänzen. Ein neues hebt ein altes auf. Auch ein notarielles kann man jederzeit ändern oder zurücknehmen. Dabei unterstützt Sie Ihr:e Notar:in.
Ein muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit es gültig ist.
- Ein eigenhändiges Testament muss komplett von Hand geschrieben und unterschrieben sein.
- Ein fremdhändiges Testament kann von einer Maschine oder einer anderen Person geschrieben werden. Es braucht drei unabhängige Zeugen, sowie einen Bekräftigungszusatz und eine Unterschrift des:der Testators:in.
Beide können im Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert werden.
Ein notarielles wird mit einer Notarin, einem Notar erstellt. Diese:r Notar:in beraten rechtlich ausführlich zur individuellen Situation und beachtet die gesetzlichen Regeln, bei der Formulierung Ihrer Wünsche. Notar:innen prüfen auch, ob Sie ein machen dürfen – also „entscheidungsfähig“ sind. Das wird Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert. Im Todesfall kann es so aufgefunden werden.
Ein muss bestimmte Regeln erfüllen, damit es gültig ist.
Es gibt diese Möglichkeiten:
- Eigenhändiges Testament: Sie schreiben alles mit der Hand und unterschreiben es.
- Fremdhändiges Testament: Nicht von Ihnen persönlich handgeschrieben, sondern zum Beispiel am Computer. Hierfür gelten strenge rechtliche Vorgaben. So müssen drei unabhängige Zeugen gleichzeitig anwesend sein und unterschreiben – diese dürfen im Testament nicht bedacht sein und müssen weitere Anforderungen erfüllen. Das fremdhändige Testament ist vom Testator eigenhändig zu bekräftigen und zu unterschreiben.
Notar:in können dazu ausführlich beraten und Sie bei der Errichtung eines korrekten Testaments unterstützen Auf Wunsch kann ihr dann auch in das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) des Notariats eingetragen werden, damit es im Falle auch sicher aufgefunden wird.
Ein notarielles wird mit einer Notarin, einem Notar erstellt. Diese:r Notar:in beraten rechtlich ausführlich zur individuellen Situation und beachtet die gesetzlichen Regeln, bei der Formulierung Ihrer Wünsche. Notar:innen prüfen auch, ob Sie ein machen dürfen – also „entscheidungsfähig“ sind. Das wird Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert. Im Todesfall kann es so aufgefunden werden.
Ein muss bestimmte Regeln erfüllen, damit es gültig ist.
Es gibt diese Möglichkeiten:
- Eigenhändiges Testament: Sie schreiben alles mit der Hand und unterschreiben es.
- Fremdhändiges Testament: Nicht von Ihnen persönlich handgeschrieben, sondern zum Beispiel am Computer. Hierfür gelten strenge rechtliche Vorgaben. So müssen drei unabhängige Zeugen gleichzeitig anwesend sein und unterschreiben – diese dürfen im Testament nicht bedacht sein und müssen weitere Anforderungen erfüllen. Das fremdhändige Testament ist vom Testator eigenhändig zu bekräftigen und zu unterschreiben.
Notar:in können dazu ausführlich beraten und Sie bei der Errichtung eines korrekten Testaments unterstützen Auf Wunsch kann ihr dann auch in das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) des Notariats eingetragen werden, damit es im Falle auch sicher aufgefunden wird.