Ein Dokument der Selbstbestimmung
Die Vorsorgevollmacht
Wer entscheidet, wenn Sie es nicht können?
Die ist ein Dokument für Ihre Selbstbestimmung.
- Sie bestimmen, wer Entscheidungen für Sie treffen darf.
- Sie entscheiden, welche Geschäfte in Ihrem Namen erlaubt sind.
- Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen.
Wichtig ist, dass Sie die rechtzeitig erstellen. So entscheiden Sie selbst, bevor andere für Sie entscheiden müssen. Eine gute Beratung ist dabei wichtig.
Rechtsberater wie Notar:innen können Ihre für Sie errichten. Die wird dann im Österreichischen Zentralen Vertretungs-Verzeichnis (ÖZVV) registriert. Sie gilt erst, wenn der Vorsorgefall eintritt und dieser im ÖZVV eingetragen wird. Ein ärztliches Gutachten ist dafür nötig. Sie können auch festlegen, wen Sie als gesetzliche Erwachsenenvertretung wünschen und bestimmen, dass bestimmte Angehörige Sie nicht vertreten dürfen. Auch ein Widerruf oder eine Kündigung der kann registriert werden.
→ Mehr zum Thema Erwachsenenschutz
Durch die Registrierung im ÖZVV kann das Gericht schnell prüfen, ob eine existiert. So ist Ihr Wille im Vorsorgefall bekannt und gültig. Die Informationen bleiben vertraulich für Sie und sind einsehbar für das Gericht.

3 Schritte zur gültigen Vorsorgevollmacht
Kostenloses Erstgespräch in Ihrem Notariat
Errichtung Ihrer Vorsorgevollmacht
Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis
Vorausdenken. Für Sie und Ihre Vorsorge.Vorsorgen und beraten lassen.
Jetzt Notar:in finden!Einfach erklärt
Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Regelung. Eine volljährige Person kann damit vorher bestimmen, wer sie vertreten darf, Das gilt, wenn sie später nicht mehr selbst entscheiden kann. Die bevollmächtigte Person (es können auch mehrere sein) darf dann in diesen Bereichen handeln:
- Wer veranlasst eine notwendige ärztliche Betreuung oder Pflege?
- Wer weiß, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten und welche nicht?
- Wer erledigt Ihre Bankgeschäfte?
- Wer kümmert sich um Ihre Immobilie, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind?
Das Ziel ist, die Selbstbestimmung zu schützen. So soll eine gerichtliche Erwachsenenvertretung vermieden werden.
In einer Vorsorgevollmacht steht, wer Sie vertreten soll. Es steht auch, in welchen Bereichen die Person Sie vertreten soll. Beispiele sind:
- Geldangelegenheiten
- Vermögensverwaltung
- Wohnung
- Medizinische Behandlungen
- Behördengänge
Sie können auch persönliche Wünsche aufschreiben. Zum Beispiel, wie Sie betreut werden möchten. Oder in welchem Pflegeheim Sie wohnen möchten.
Die Vorsorgevollmacht kann man individuell gestalten. Ein:e Notar:in hilft dabei.
Man sollte möglichst früh eine Vorsorgevollmacht machen. Das heißt, wenn man selbst noch alles entscheiden kann.
Jede Person ab 18 Jahren kann eine Vorsorgevollmacht machen. Die Person muss geschäfts- und entscheidungsfähig sein. Der beste Zeitpunkt ist so früh wie möglich.
Notar:innen haben eine besondere Ausbildung. Sie können Vorsorgevollmachten dadurch rechtssicher erstellen.
Notar:innen prüfen, ob die Person geschäftsfähig ist. Sie erklären den Inhalt und die Folgen der Vorsorgevollmacht und registrieren sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.
So kann die Vorsorgevollmacht im Notfall gefunden werden. Die rechtliche Begleitung von Notar:innen gibt Sicherheit für die Person, die die Vorsorgevollmacht erstellt, und für die Person, die bevollmächtigt wird.
Jede Person ab 18 Jahren kann eine Vorsorgevollmacht machen. Die Person muss geschäfts- und entscheidungsfähig sein. Der beste Zeitpunkt ist so früh wie möglich.
Notar:innen haben eine besondere Ausbildung. Sie können Vorsorgevollmachten dadurch rechtssicher erstellen.
Notar:innen prüfen, ob die Person geschäftsfähig ist. Sie erklären den Inhalt und die Folgen der Vorsorgevollmacht und registrieren sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.
So kann die Vorsorgevollmacht im Notfall gefunden werden. Die rechtliche Begleitung von Notar:innen gibt Sicherheit für die Person, die die Vorsorgevollmacht erstellt, und für die Person, die bevollmächtigt wird.