Erwachsenenschutz
Das zweite Erwachsenenschutz-Gesetz gilt seit 2018. Es hilft volljährigen Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer Beeinträchtigung selbst nicht mehr entscheiden können. Das Gesetz gibt diesen Menschen mehr Selbstständigkeit und mehr Möglichkeiten, ihre Vertretung selbst zu gestalten.
1. Vorsorgevollmacht: Sie können vorab festlegen, wer für Sie handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn Sie das nicht mehr können.
2. Gewählte Erwachsenenvertretung: Wenn keine vorliegt, können Sie selbst eine Person als Vertreter:in bestimmen. Dafür müssen Sie die Bedeutung der Bevollmächtigung aber zumindest in Grundzügen verstehen.
3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Bei diesem Modell vertreten Ihre nächsten Angehörigen Sie. Das Gericht kontrolliert diese Vertretung.
4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Diese ersetzt die frühere Sachwalterschaft. Sie gilt, wenn Sie keine:n Vertreter:in mehr selbst wählen können und kein:e Angehörige:r die gesetzliche Erwachsenenvertretung übernimmt. Das Gericht legt fest, was Ihre Vertreter:in tun darf und wie lange sie gilt. Diese Vertretung ist das letzte Mittel.
Alle Erwachsenenvertreter:innen stehen unter der Kontrolle des Gerichts.

Heute an morgen denken.Klären Sie Fragen vorausschauend ab
Hier Ihr:e Notar:in finden!Einfach erklärt
Fragen und Antworten zum Erwachsenenschutz
Der Erwachsenenschutz hilft erwachsenen Menschen, die sich nicht selbst (mehr) helfen können. Das kann wegen einer Krankheit, Behinderung oder im höheren Alter notwendig sein.
Das Ziel ist, dass Betroffene Ihre Selbstbestimmung möglichst lange wahren können. Wenn nötig, bekommen sie rechtliche Hilfe.
Das Gesetz für den Schutz von Erwachsenen in Österreich hat 4 Stufen:
- Vorsorgevollmacht: Das ist ein Dokument, mit dem man eine Person bestimmt, die für einen entscheiden darf, wenn man selbst nicht mehr kann.
- Gewählte Vertretung für Erwachsene: Eine Person wählt eine Vertretung. Das ist möglich, wenn diese Person die Bedeutung der Entscheidung noch verstehen kann.
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Erwachsene werden von nahen Verwandten vertreten. Das passiert, wenn niemand vorher bestimmt hat, wer Entscheidungen treffen darf.
- Gerichtliche Vertretung für Erwachsene: Ein Gericht wählt eine Person, die die Vertretung übernimmt. Das passiert, wenn es keine nächsten Angehörigen gibt die Vertretung übernommen haben.
Notar:innen beraten dazu und unterstützen bei der Umsetzung der ersten drei Stufen.
Eine wird freiwillig gemacht, wenn die Person gesund ist und noch entscheiden kann. Sie legt fest, wer in bestimmten Bereichen entscheiden darf. Beispiele sind Vermögensverwaltung oder medizinische Entscheidungen. Die wird nicht aktiv, wenn der Vorsorgefall nie eintritt. Sie ist eine Absicherung für die Zukunft.
Eine Erwachsenenvertretung wird erst nötig, wenn die Person schon nicht mehr entscheiden kann. Dann entscheidet eine Vertrauensperson oder eine gesetzliche Vertreter:in. Beispiele für gesetzliche Vertreter:innen sind Angehörige.
Eine gewählte Erwachsenenvertretung ist weniger genau anpassbar als die und kommt erst ins Spiel, wenn die Entscheidungsfähigkeit verloren geht.
Man sollte möglichst früh eine machen. Das heißt, wenn man selbst noch alles entscheiden kann.
Notar:innen sind wichtig im Erwachsenenschutzrecht. Sie beraten neutral und kompetent zu Vorsorgevollmachten und Ihrer individuellen Situation. Sie unterstützen auch bei gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertretung.
Notar:innen prüfen, ob die betroffene Person geschäftsfähig ist. Sie erklären die rechtlichen Folgen. Sie sorgen für die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.
Notar:innen sind unparteilich und schützen die Rechte und Wünsche der betroffenen Person.
Man sollte möglichst früh eine machen. Das heißt, wenn man selbst noch alles entscheiden kann.
Notar:innen sind wichtig im Erwachsenenschutzrecht. Sie beraten neutral und kompetent zu Vorsorgevollmachten und Ihrer individuellen Situation. Sie unterstützen auch bei gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertretung.
Notar:innen prüfen, ob die betroffene Person geschäftsfähig ist. Sie erklären die rechtlichen Folgen. Sie sorgen für die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.
Notar:innen sind unparteilich und schützen die Rechte und Wünsche der betroffenen Person.